1 Die Wohnung sollst du machen von zehn Teppichen, von weißer gezwirnter Seide, von gelber Seide, von Scharlaken und Rosinrot. Cherubim sollst du dran machen künstlich.

2 Die Länge eines Teppichs soll achtundzwanzig Ellen sein, die Breite vier Ellen; und sollen alle zehn gleich sein.

3 Und sollen je fünf zusammengefüget sein; einer an den andern.

4 Und sollst Schläuflein machen von gelber Seide an jeglichen Teppichs Orten, da sie sollen zusammengefüget sein, daß je zween und zween an ihren Orten zusammengeheftet werden,

5 fünfzig Schläuflein an jeglichem Teppich, daß einer den andern zusammenfasse.

6 Und sollst fünfzig güldene Hefte machen, damit man die Teppiche zusammenhefte, einen an den andern, auf daß es eine Wohnung werde.

7 Du sollst auch eine Decke aus Ziegenhaar machen zur Hütte über die Wohnung von elf Teppichen.

8 Die Länge eines Teppichs soll dreißig Ellen sein, die Breite aber vier Ellen; und sollen alle elf gleich groß sein.

9 Fünf sollst du aneinanderfügen und sechs auch aneinander, daß du den sechsten Teppich zwiefältig machest vorne an der Hütte.

10 Und sollst an einem jeglichen Teppich fünfzig Schläuflein machen, an ihren Orten, daß sie aneinander bei den Enden gefüget werden.

11 Und sollst fünfzig eherne Hefte machen und die Hefte in die Schläuflein tun, daß die Hütte zusammengefüget und eine Hütte werde.

12 Aber das Überlänge an den Teppichen der Hütte sollst du die Hälfte lassen überhangen an der Hütte,

13 auf beiden Seiten eine Elle lang, daß das übrige sei an der Hütte Seiten und auf beiden Seiten sie bedecke.

14 Über diese Decke sollst du eine Decke machen von rötlichen Widderfellen, dazu über sie eine Decke von Dachsfellen.

15 Du sollst auch Bretter machen zu der Wohnung von Föhrenholz, die stehen sollen.

16 Zehn Ellen lang soll ein Brett sein und anderthalb Ellen breit.

17 Zween Zapfen soll ein Brett haben, daß eins an das andere möge gesetzt werden. Also sollst du alle Bretter der Wohnung machen.

18 Zwanzig sollen ihrer stehen gegen dem Mittag.

19 Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zween Füße unter jeglichem Brett an seinen zween Zapfen.

20 Also auf der andern Seite, gegen Mitternacht, sollen auch zwanzig Bretter stehen

21 und vierzig silberne Füße, je zween Füße unter jeglichem Brett.

22 Aber hinten an der Wohnung, gegen dem Abend, sollst du sechs Bretter machen.

23 Dazu zwei Bretter hinten an die zwo Ecken der Wohnung,

24 daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Ortbrett von unten auf geselle und oben am Haupt gleich zusammenkomme mit einer Klammer,

25 daß acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen; deren sollen sechzehn sein, je zween unter einem Brett.

26 Und, sollst Riegel machen von Föhrenholz, fünf zu den Brettern auf einer Seite der Wohnung

27 und fünf zu den Brettern auf der andern Seite der Wohnung und fünf zu den Brettern hinten an der Wohnung gegen dem Abend.

28 Und sollst die Riegel mitten an den Brettern durchhinstoßen und alles zusammenfassen von einem Ort zu dem andern.

29 Und sollst die Bretter mit Golde überziehen und ihre Rinken von Golde machen, daß man die Riegel drein tue.

30 Und die Riegel sollst du mit Gold überziehen. Und also sollst du denn die Wohnung aufrichten nach der Weise, wie du gesehen hast auf dem Berge.

31 Und sollst einen Vorhang machen von gelber Seide, Scharlaken und Rosinrot und gezwirnter weißer Seide; und sollst Cherubim dran machen künstlich.

32 Und sollst ihn hängen an vier Säulen von Föhrenholz, die mit Gold überzogen sind und güldene Knäufe und vier silberne Füße haben.

33 Und sollst den Vorhang mit Heften anheften und die Lade des Zeugnisses inwendig des Vorhangs setzen, daß er euch ein Unterschied sei zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.

34 Und sollst den Gnadenstuhl tun auf die Lade des Zeugnisses in dem Allerheiligsten.

35 Den Tisch aber setze außer dem Vorhange und den Leuchter gegen dem Tisch über, zu mittagwärts der Wohnung, daß der Tisch stehe gegen Mitternacht.

36 Und sollst ein Tuch machen in die Tür der Hütte, gewirkt von gelber Seide, Rosinrot, Scharlaken und gezwirnter weißer Seide.

37 Und sollst demselben Tuch fünf Säulen machen von Föhrenholz, mit Gold überzogen, mit güldenen Knäufen, und sollst ihnen fünf eherne Füße gießen.

1 너는 성막을 만들되 앙장 열 폭을 가늘게 꼰 베실과, 청색, 자색, 홍색실로 그룹을 공교히 수 놓아 만들지니

2 매 폭의 장은 이십 팔 규빗,광은 사 규빗으로 각 폭의 장단을 같게 하고

3 그 앙장 다섯 폭을 서로 연하며, 다른 다섯 폭도 서로 연하고

4 그 앙장의 연락할 말폭 가에 청색 고를 만들며, 다른 연락할 말폭가에도 그와 같이 하고

5 앙장 말폭 가에 고 오십을 달며, 다른 앙장 말폭 가에도 고 오십을 달고 그 고들을 서로 대하게 하고

6 금 갈고리 오십을 만들고, 그 갈고리로 앙장을 연합하여 한 성막을 이룰지며

7 그 성막을 덮는 막 곧 앙장을 염소털로 만들되 열 한폭을 만들지며

8 각 폭의 장은 삼십 규빗,광은 사 규빗으로 열 한폭의 장단을 같게 하고

9 그 앙장 다섯 폭을 서로 연하며, 또 여섯 폭을 서로 연하고, 그 여섯째 폭 절반은 성막 전면에 접어 드리우고

10 앙장을 연락할 말폭 가에 고 오십을 달며, 다른 연락할 말폭 가에도 고 오십을 달고

11 놋 갈고리 오십을 만들고, 그 갈고리로 그 고를 꿰어 연합하여 한 막이 되게 하고

12 그 막 곧 앙장의 나머지 그 반폭은 성막 뒤에 드리우고

13 막 곧 앙장의 길이의 남은 것은 이편에 한 규빗,저편에 한 규빗씩 성막 좌우 양편에 덮어 드리우고

14 붉은 물 들인 수양의 가죽으로 막의 덮개를 만들고, 해달의 가죽으로 그 웃덮개를 만들지니라 !

15 너는 조각목으로 성막을 위하여 널판을 만들어 세우되

16 각 판의 장은 십 규빗,광은 일 규빗 반으로 하고

17 각 판에 두 촉씩 내어 서로 연하게 하되 너는 성막 널판을 다 그와 같이 하라

18 너는 성막을 위하여 널판을 만들되, 남편을 위하여 널판 스물을 만들고

19 스무 널판 아래 은받침 마흔을 만들지니 이 널판 아래에도 그 두촉을 위하여 두 받침을 만들고 저 널판 아래에도 그 두 촉을 위하여 두 받침을 만들지라

20 성막 다른 편 곧 그 북편을 위하여도 널판 스물로 하고

21 은받침 마흔을 이 널판 아래에도 두 받침,저 널판 아래에도 두 받침으로 하며

22 성막 뒤 곧 그 서편을 위하여는 널판 여섯을 만들고

23 성막 뒤 두 모퉁이 편을 위하여는 널판 둘을 만들되

24 아래에서부터 위까지 각기 두겹 두께로 하여 윗고리에 이르게 하고 두 모퉁이 편을 다 그리하며

25 그 여덟 널판에는 은받침이 열 여섯이니 이 판 아래에도 두 받침이요, 저 판 아래에도 두 받침이니라

26 너는 조각목으로 띠를 만들지니 성막 이편 널판을 위하여 다섯이요

27 성막 저편 널판을 위하여 다섯이요, 성막 뒤 곧 서편 널판을 위하여 다섯이요,

28 널판 가운데 있는 중간 띠는 이 끝에서 저 끝에 미치게 하고

29 그 널판들을 금으로 싸고 그 널판들의 띠를 꿸 금고리를 만들고 그 띠를 금으로 싸라

30 너는 산에서 보인 식양대로 성막을 세울지니라 !

31 너는 청색 자색 홍색실과 가늘게 꼰 베실로 짜서 장을 만들고 그 위에 그룹들을 공교히 수 놓아서

32 금 갈고리로 네 기둥 위에 드리우되 그 네 기둥을 조각목으로 만들고 금으로 싸서 네 은받침 위에 둘지며

33 그 장을 갈고리 아래 드리운 후에 증거궤를 그 장안에 들여 놓으라 그 장이 너희를 위하여 성소와 지성소를 구별하리라

34 너는 지성소에 있는 증거궤 위에 속죄소를 두고

35 그 장 바깥 북편에 상을 놓고 남편에 등대를 놓아 상과 대하게 할지며

36 청색, 자색, 홍색실과, 가늘게 꼰 베실로 수 놓아 짜서 성막 문을 위하여 장을 만들고

37 그 문장을 위하여 기둥 다섯을 조각목으로 만들어 금으로 싸고 그 갈고리도 금으로 만들찌며 또 그 기둥을 위하여 받침 다섯을 놋으로 부어 만들지니라 !