1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt,
3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums,
4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge.
5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.
6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge.
7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.
8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann.
9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein.
11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen,
12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben.
13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.
14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden.
16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten.
18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen.
19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden.
20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können;
21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein.
22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist,
23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei.
24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei.
25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera.
26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN.
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte.
28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN.
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben.
30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben.
32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN.
33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden.
34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai.
1 耶和华对摩西说:
2 "你要告诉以色列人, 对他们说: 如果人许特别的愿, 献身给耶和华, 就要依照你的估价献身价。
3 你应该这样估价: 从二十岁到六十岁的男人, 你要按着圣所衡量银子的标准, 估价五百五十克银子。
4 如果是女人, 你要估价三百四十二克银子。
5 如果是五岁到二十岁, 男子的估价是二百二十八克银子, 女子是一百一十四克银子。
6 如果是一个月到五岁, 男子的估价是五十七克银子, 女子是三十四克银子。
7 如果是六十岁以上, 男子的估价是一百七十一克银子, 女子是一百一十四克银子。
8 那人若是贫穷, 不能支付你估定的价, 就要把他带到祭司面前, 让祭司估定他的价; 祭司就按着许愿的人的经济能力, 估定他的价。
9 如果所许的是可以献给耶和华为供物的牲畜, 献给耶和华的任何牲畜, 都要分别为圣。
10 不可更换, 也不可代替; 无论是好的换坏的, 或是坏的换好的, 都不可以。如果人一定要以另一只牲畜代替以前所许的牲畜献上, 那么以前所许的和用来交换的, 都要分别为圣。
11 所许的若是不洁净的牲畜, 人不能把它献给耶和华为供物, 就是把牲畜牵到祭司面前;
12 祭司要按牲畜的好坏估价; 祭司估价多少, 就是多少。
13 如果他一定要把牲畜赎回, 就要按你的估价, 多付五分之一。
14 "如果有人把房屋分别为圣献给耶和华, 祭司要按房屋的好坏估价, 祭司估价多少, 就定它价值多少。
15 把自己房屋分别为圣的人, 如果要赎回房屋, 就要按你估定的价银, 多加五分之一, 房屋才可以归他。
16 "如果有人把自己产业的一部分, 分别为圣献给耶和华, 你的估价要根据那地的撒种量: 每撒大麦二十公斤, 估价五百七十克银子。
17 如果他从禧年起, 把自己的田地分别为圣, 就要按照你的估价定那田地的价值。
18 如果他在禧年以后, 把自己的田地分别为圣, 祭司就要照着到下一个禧年所剩余的年数, 给他计算价银, 然后从你的估价减去这价银。
19 把自己田地分别为圣的人, 如果一定要赎回田地, 就要按你的估价, 多付五分之一, 田地才可以归他。
20 如果他不赎回田地, 而卖给别人, 他就再也不能赎回田地了。
21 到了禧年, 买主就要交出那地归耶和华为圣, 像永属耶和华的圣地一样, 归祭司为产业。
22 如果人把买来的田地, 不是自己承受为业的田地, 分别为圣献给耶和华,
23 祭司就要按照你的估价, 给他计算, 直到禧年为止; 价值多少, 他必须当天付给你估定的价银, 表示把那地献给耶和华为圣。
24 到了禧年, 那地要归还卖主, 就是归还那承受那地为业的原主。
25 你的一切估价, 都要照着圣所衡量银子的标准。
26 "唯独牲畜的头一胎, 无论是牛或是羊, 既然头一胎是属于耶和华的, 人就不能再把它分别为圣, 因为这本是耶和华的。
27 但如果是不洁净的牲畜, 他就要按照你的估价, 加上五分之一把它赎回; 如果不赎回, 就要按照你的估价卖掉。
28 "一切永属耶和华的圣物, 就是人永献给耶和华的物, 无论是人或是牲畜, 或是他承受作产业的田地, 都不可以变卖, 也不可以赎回; 一切永献之物都是归耶和华为至圣的。
29 如果有人永献牲畜作永属耶和华的圣物, 就不可赎回; 必须把它杀死。
30 "地上的一切, 无论是地上的种子或是树上的果子, 十分之一是耶和华的, 是归给耶和华为圣的。
31 如果人一定要赎回这十分之一, 除物价以外, 还要加上五分之一。
32 牛群和羊群的十分之一, 就是一切从牧人杖下经过的, 每第十只都是归耶和华为圣的。
33 人不可理会是好或是坏, 也不可把它更换; 如果一定要更换, 本来的与更换的, 都要分别为圣, 不能赎回。"
34 以上这些就是耶和华在西奈山, 为以色列人吩咐摩西的律例。