2 Jos joku huomaamattaan koskettaa mitä tahansa saastaista, saastaisen villieläimen, saastaisen karjaeläimen tai muun saastaisen eläimen raatoa, hän tulee epäpuhtaaksi ja joutuu syynalaiseksi.
3 Samoin, jos joku huomaamattaan koskettaa mitä tahansa saastaista, joka on peräisin ihmisestä ja jonka koskettamisesta tulee epäpuhtaaksi, ja sitten huomaa rikkomuksensa, hän joutuu syynalaiseksi.
4 Samoin, jos joku kevytmielisesti ja huomaamattaan vannoo jotakin ajattelematonta, olipa tarkoitus hyvä tai paha, ja sitten huomaa rikkomuksensa, hän joutuu syynalaiseksi.
6 Hänen on tekemänsä rikkomuksen sovitukseksi tuotava Herralle syntiuhrina naaraspuolinen eläin, joko lammas tai vuohi. Pappi toimittakoon hänen rikkomuksensa sovitusmenot.
8 Hän tuokoon ne papille. Pappi ottakoon ensin syntiuhriksi tarkoitetun linnun ja taittakoon siltä niskan irrottamatta päätä
9 ja pirskottakoon syntiuhrin verta alttarin kylkeen; loppu veri on puserrettava alttarin juureen. Tämä on syntiuhri.
10 Toisesta linnusta hän tehköön polttouhrin säädetyllä tavalla. Kun pappi on toimittanut sovitusmenot, rikkomuksen tehneelle annetaan anteeksi.
12 Hän tuokoon jauhot papille. Pappi ottakoon niitä täyden kourallisen ja polttakoon ne alttarilla yhdessä Herralle kuuluvien tuliuhrien kanssa muistutukseksi siitä, että uhri kuuluu Herralle. Tämä on syntiuhri.
14 Herra sanoi Moosekselle:
16 Hänen on myös korvattava pyhitetylle omaisuudelle tuottamansa vahinko ja maksettava lisäksi viidesosa sen arvosta papille. Sitten pappi toimittaa sovitusmenot uhraamalla pässin hyvitysuhriksi, ja rikkomus annetaan anteeksi.
18 Hänen on silloin tuotava hyvitysuhriksi sinun määräyksesi mukainen virheetön pässi. Kun pappi on toimittanut tahattomasti tehdyn rikkomuksen sovitusmenot, rikkomus annetaan anteeksi.
1 Wenn eine Seele sündigen würde, daß er einen Fluch höret, und er des Zeuge ist, oder gesehen oder erfahren hat und nicht angesagt, der ist einer Missetat schuldig.
2 Oder wenn eine Seele etwas Unreines anrühret, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehes oder Gewürmes, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet.
3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrühret, in waserlei Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht, und wird‘s inne, der hat sich verschuldet.
4 Oder wenn eine Seele schwöret, daß ihm aus dem Munde entfähret, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er‘s bedacht), und wird‘s inne, der hat sich an der einem verschuldet.
5 Wenn es nun geschiehet, daß er sich der eines verschuldet und erkennet sich, daß er daran gesündigt hat,
6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HErrn bringen von der Herde eine Schaf oder Ziegenmutter zum Sündopfer; so soll ihm der Priester seine Sünde versöhnen.
7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HErrn für seine Schuld, die er getan hat, zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.
8 Und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen.
9 Und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer.
10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen nach seinem Recht. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat; so wird‘s ihm vergeben.
11 Vermag er aber nicht zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben, so bringe er für seine Sünde sein Opfer, einen zehnten Teil Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl drauf legen noch Weihrauch drauf tun: denn es ist ein Sündopfer.
12 Und soll‘s zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HErrn. Das ist ein Sündopfer.
13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird‘s ihm vergeben. Und soll des Priesters sein, wie ein Speisopfer.
14 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich eine Seele vergreift, daß sie es versiehet, und sich versündiget an dem, das dem HErrn geweihet ist, soll sie ihr Schuldopfer dem HErrn bringen, einen Widder ohne Wandel von der Herde, der zween Sekel Silbers wert sei nach dem Sekel des Heiligtums, zum Schuldopfer.
16 Dazu, was er gesündiget hat an dem Geweiheten, soll er wiedergeben und das fünfte Teil darüber geben, und soll‘s dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird‘s ihm vergeben.
17 Wenn eine Seele sündiget und tut wider irgend ein Gebot des HErrn, das sie nicht tun sollte, und hat es nicht gewußt, die hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig.
18 Und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Wandel, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm seine Unwissenheit versöhnen, die er getan hat und wußte es nicht; so wird‘s ihm vergeben.
19 Das ist das Schuldopfer, das er dem HErrn verfallen ist.
20 Und der HErr redete mit Mose und sprach:
21 Wenn eine Seele sündigen würde und sich an dem HErrn vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen verleugnet, was er ihm befohlen hat, oder das ihm zu treuer Hand getan ist, oder das er mit Gewalt genommen, oder mit Unrecht zu sich gebracht,
22 oder, das verloren ist, funden hat, und leugnet solches mit einem falschen Eide, wie es der eines ist, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut:
23 wenn‘s nun geschiehet, daß er also sündiget und sich verschuldet, soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen, oder mit Unrecht zu sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er funden hat,
24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu das fünfte Teil drüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt.
25 Aber für seine Schuld soll er dem HErrn zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Wandel bringen, der eines Schuldopfers wert ist.
26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HErrn; so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, daran er sich verschuldet hat.