1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:

2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern.

3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln.

4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst.

5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist.

6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir;

7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre.

9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen.

10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen.

11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen.

12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt.

13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen.

14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen;

15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen.

16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir.

17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott!

18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande,

19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt.

20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein!

21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll;

22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen.

23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen.

24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat.

26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist,

27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme.

28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen.

29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht.

30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen.

31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen.

32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht.

33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel;

34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum.

35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann.

36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne.

37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben.

38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei.

39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;

40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen.

41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen.

42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen!

43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.

44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind.

45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben,

46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen!

47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft,

48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen;

49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen.

50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein.

51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten;

52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen.

53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen.

54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm;

55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.

1 耶和华在西奈山对摩西说:

2 "你要告诉以色列人, 对他们说: 你们到了我赐给你们的那地以后, 地要守耶和华的安息。

3 六年之内, 你要耕种田地; 六年之内, 你要修剪葡萄园, 收藏地的出产;

4 但是第七年, 地要完全休歇, 享受耶和华的安息; 你不可耕种田地, 也不可修剪葡萄园。

5 你收割以后自然生长的庄稼, 你不可收割; 没有修剪的葡萄树果子, 你也不可采摘; 这一年, 地要完全休歇。

6 地在安息年的自然出产, 是给你们作食物; 就是给你, 你的仆婢、雇工和寄居的, 就是与你们一起居住的人;

7 甚至你的牲畜, 以及你那地的走兽, 都以安息年的出产作食物。

8 "你又要为自己计算七个安息年, 就是七个七年, 你经过了七个安息年, 四十九年的日子以后,

9 在七月初十, 你要吹角, 在赎罪日, 角声要响遍你的全地。

10 你们要把第五十年分别为圣, 向全地所有居民宣布自由; 这一年是你们的禧年, 你们各人要归回自己的地业, 归回自己的父家。

11 第五十年是你们的禧年; 这一年你们不可耕种, 也不可收割自然生长的, 也不可采摘没有修剪的葡萄树果子。

12 因为这是禧年, 你们要当作圣年; 你们可以吃地里的出产。

13 "在这禧年中, 你们各人要归回自己的地业。

14 如果你卖什么给邻舍, 或是从邻舍的手里买什么, 你们不可欺负对方。

15 你要按照下一个禧年以前还剩余的年数向邻舍买; 他也要按照这年数可得的出产价值卖给你。

16 年数多, 你付的买价就要增多。年数少, 你付的买价就要减少。因为他是按出产的数值卖给你。

17 你们不可欺负对方, 却要敬畏你的 神, 因为我是耶和华你们的 神。

18 "所以你们要遵行我的律例, 谨守我的典章, 遵照奉行, 就可以在那地安然居住。

19 地必生产果实, 你们就可以吃饱, 在那地安然居住。

20 如果你们问: 在第七年我们不耕种, 也不收藏我们的出产, 我们吃什么呢?

21 在第六年, 我必命我的福临到你们, 地就会生产足够三年食用的出产。

22 第八年你们耕种时, 仍有旧粮吃; 直到第九年, 收成新粮的时候, 你还有旧粮可吃。

23 "地不可永远卖掉, 因为地是我的; 你们在我面前不过是寄居的和客旅。

24 在你们所得为业的全地, 你们应该让人有赎地的权利。

25 如果你的兄弟贫穷, 卖了部分地业, 他的至亲可以来, 把兄弟所卖的赎回。

26 如果没有代赎人, 而他自己的经济能力改善, 足够把地赎回,

27 他就要计算卖地的年数, 把余剩年数的出产数值还给那买主, 他就可以收回自己的地业。

28 如果他没有足够的能力为自己收回卖了的地, 他所卖的就要存在买主的手里, 直到禧年; 到了禧年, 买主必须把地归还, 卖地的人可以收回自己的地业。

29 "如果有人卖了一所城内的住宅, 在卖了以后的一整年之内, 他有赎回的权利; 在这些日子以内, 他随时可赎回。

30 如果满了一年期不赎回, 那所城内的房屋, 就要确定归买主世世代代为业; 就算到了禧年, 买主也不必交出退还。

31 但房屋在四围没有城墙的村庄里, 就要算为乡下的田地一样, 是可以赎回的; 到了禧年, 买主要交出退还。

32 至于利未人的城, 就是他们所得为业的城, 其中的房屋, 利未人有随时可以赎回的权利。

33 如果一个利未人在他所得为业的城里, 没有赎回已经卖了的房屋, 到了禧年, 买主仍要交出退还; 因为利未人城里的房屋, 是他们在以色列人中的产业。

34 只是他们城郊之地不可出卖, 因为是他们永远的地业。

35 "如果你的兄弟贫穷, 在你那里手头拮据, 你要资助他, 使他可以与你一同生活, 像旅客寄居的一样。

36 你不可向他收取高利, 却要敬畏你的 神, 使你的兄弟可以与你一同生活。

37 你借钱给他, 不可向他取利息; 借粮给他, 也不可要他多还。

38 我是耶和华你们的 神, 曾经把你们从埃及地领出来, 要把迦南地赐给你们, 而且要作你们的 神。

39 "你的兄弟在你那里若是贫穷了, 卖身给你, 你不可逼他作奴仆的工作。

40 他在你那里要像雇工和寄居的一样; 他要服事你直到禧年。

41 到了禧年, 他和他的儿女要离开你, 归回他本家, 归回自己祖宗的地业。

42 因为他们是我的仆人, 是我从埃及地领出来的, 他们不可以卖作奴仆。

43 你不可严严地辖制他, 却要敬畏你的 神。

44 至于你需要的仆婢, 可以来自你们四围的列国, 你们可以从他们中间购买奴婢。

45 你们也可以从那些与你们住在一起的外人的儿女中, 或是从他们的家族中, 就是那些与你们在一起, 在你们境内所生的, 购买奴婢; 他们要作你们的产业。

46 你们要把他们留给你们的子孙作永远的产业, 你们要从他们中间取奴仆; 只是你们的兄弟以色列人, 你们却不可苛刻管辖。

47 "在你中间寄居的外人或是客旅若是富足起来, 你的兄弟在他那里却渐渐穷乏, 把自己卖给住在你那里寄居的外人或客旅的家族,

48 卖了自己以后, 他仍有赎回的权利; 他兄弟中的任何一个都可以赎他;

49 他的叔伯或是他叔伯的儿子可以赎他, 他家族中的骨肉至亲也可以赎他; 如果他自己的经济能力改善, 也可以自赎。

50 他要与买主计算, 从卖身那一年起, 直到禧年为止; 照着年数的多少, 按雇工的工价计算赎银。

51 如果卖身时还有很多年才到禧年, 他就要按着年数, 照他卖身的价银按比例偿还他的赎价。

52 如果距离禧年只有几年, 他就按着年数, 与买主计算, 按雇工的工价, 偿还他的赎价。

53 买主要像每年雇用的工人那样待他。不可在你眼前苛刻地管辖他。

54 如果他不在这些年间把自己赎回, 到了禧年, 也可以和他的儿女一同离去。

55 因为以色列人都是属我的仆人; 他们是我的仆人, 是我把他们从埃及地领了出来的; 我是耶和华你们的 神。"