1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen.
2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben.
3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen.
4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.
5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen;
7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest.
8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs.
10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern.
11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist.
12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst.
13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt
14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden;
15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen.
16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben.
17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen,
19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen.
20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden,
21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte.
22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten.
23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt,
24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten.
25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben.
26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit.
27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte.
28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden,
29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang.
1 Wenn du deines Bruders Ochsen oder Schaf siehest irre gehen, so sollst du dich nicht entziehen von ihnen, sondern sollst sie wieder zu deinem Bruder führen.
2 Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist und kennest ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, daß sie bei dir seien, bis sie dein Bruder suche, und dann ihm wiedergebest.
3 Also sollst du tun mit seinem Esel, mit seinem Kleide und mit allem Verlorenen, das dein Bruder verlieret, und du es findest; du kannst dich nicht entziehen.
4 Wenn du deines Bruders Esel oder Ochsen siehest fallen auf dem Wege, so sollst du dich nicht von ihm entziehen, sondern sollst ihm aufhelfen.
5 Ein Weib soll nicht Mannsgeräte tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider antun; denn wer solches tut, der ist dem HErrn, deinem GOtt, ein Greuel.
6 Wenn du auf dem Wege findest ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder mit Eiern, und daß die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzet, so sollst du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen,
7 sondern sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß dir‘s wohlgehe und lange lebest.
8 Wenn du ein neu Haus bauest, so mache eine Lehne drum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit mancherlei besäen, daß du nicht zur Fülle heiligest solchen Samen, den du gesäet hast neben dem Einkommen des Weinberges.
10 Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Ochsen und Esel.
11 Du sollst nicht anziehen ein Kleid von Wolle und Leinen zugleich gemenget.
12 Du sollst dir Läpplein machen an den vier Fittichen deines Mantels, damit du dich bedeckest.
13 Wenn jemand ein Weib nimmt und wird ihr gram, wenn er sie beschlafen hat,
14 und legt ihr was Schändliches auf und bringet ein bös Geschrei über sie aus und spricht: Das Weib habe ich genommen, und da ich mich zu ihr tat, fand ich sie nicht Jungfrau:
15 so sollen der Vater und Mutter der Dirne sie nehmen und vor die Ältesten der Stadt in dem Tor hervorbringen der Dirne Jungfrauschaft.
16 Und der Dirne Vater soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Manne meine Tochter zum Weibe gegeben; nun ist er ihr gram worden
17 und legt ein schändlich Ding auf sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht Jungfrau funden; hie ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sollen die Kleider vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18 So sollen die Ältesten der Stadt den Mann nehmen und züchtigen
19 und um hundert Sekel Silbers büßen und dieselben der Dirne Vater geben, darum daß er eine Jungfrau in Israel berüchtiget hat; und soll sie zum Weibe nehmen, daß er sie sein Leben lang nicht lassen möge.
20 Ist‘s aber die Wahrheit, daß die Dirne nicht ist Jungfrau funden,
21 so soll man, sie heraus vor die Tür ihres Vaters Hauses führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tod steinigen, darum daß sie eine Torheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehuret hat; und sollst das Böse von dir tun.
22 Wenn jemand erfunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei der er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun.
23 Wenn eine Dirne jemand vertraut ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt und schläft bei ihr,
24 so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Tor ausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Dirne darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschändet hat; und sollst das Böse von dir tun.
25 Wenn aber jemand eine vertraute Dirne auf dem Felde kriegt und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat.
26 Und der Dirne sollst du nichts tun, denn sie hat keine Sünde des Todes wert getan, sondern gleichwie jemand sich wider seinen Nächsten erhübe und schlüge seine Seele tot, so ist dies auch.
27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die vertraute Dirne schrie, und war niemand, der ihr half.
28 Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht vertrauet ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und findet sich also,
29 So soll, der sie beschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Sekel Silbers geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang.