Anweisung in betreff des goldenen Leuchters.
31 Ferner sollst du einen Leuchter von gediegenem Gold anfertigen; in getriebener Arbeit soll dieser Leuchter, sein Fußgestell und sein Schaft angefertigt werden, und an ihm sollen sich Blumenkelche - Knollen mit Blüten - befinden. 37 Du sollst auch sieben Lampen für ihn anfertigen, und man soll ihm die Lampen aufsetzen, damit sie den Platz vor ihm beleuchten. 39 Ein Talent gediegenen Goldes soll man auf ihn und alle die erwähnten Geräte verwenden.