10 Und wer die Ehe bricht mit dem Weibe eines Mannes; wer die Ehe bricht mit dem Weibe seines Nächstem; der soll getödtet werden, der Ehebrecher, und die Ehebrecherin.

13 Und wenn Jemand einen Mann beschläft, wie ein Weib; so haben beide einen Gräuel begangen; sie sollen getödtet werden; ihr Blut ist auf ihnen.