1 א וידבר יהוה אל משה בהר סיני לאמר
2 ב דבר אל בני ישראל ואמרת אלהם כי תבאו אל הארץ אשר אני נתן לכם--ושבתה הארץ שבת ליהוה
3 ג שש שנים תזרע שדך ושש שנים תזמר כרמך ואספת את תבואתה
4 ד ובשנה השביעת שבת שבתון יהיה לארץ--שבת ליהוה שדך לא תזרע וכרמך לא תזמר
5 ה את ספיח קצירך לא תקצור ואת ענבי נזירך לא תבצר שנת שבתון יהיה לארץ
6 ו והיתה שבת הארץ לכם לאכלה--לך ולעבדך ולאמתך ולשכירך ולתושבך הגרים עמך
7 ז ולבהמתך--ולחיה אשר בארצך תהיה כל תבואתה לאכל {ס}
8 ח וספרת לך שבע שבתת שנים--שבע שנים שבע פעמים והיו לך ימי שבע שבתת השנים תשע וארבעים שנה
9 ט והעברת שופר תרועה בחדש השבעי בעשור לחדש ביום הכפרים תעבירו שופר בכל ארצכם
10 י וקדשתם את שנת החמשים שנה וקראתם דרור בארץ לכל ישביה יובל הוא תהיה לכם ושבתם איש אל אחזתו ואיש אל משפחתו תשבו
11 יא יובל הוא שנת החמשים שנה--תהיה לכם לא תזרעו--ולא תקצרו את ספיחיה ולא תבצרו את נזריה
12 יב כי יובל הוא קדש תהיה לכם מן השדה--תאכלו את תבואתה
13 יג בשנת היובל הזאת תשבו איש אל אחזתו
14 יד וכי תמכרו ממכר לעמיתך או קנה מיד עמיתך--אל תונו איש את אחיו
15 טו במספר שנים אחר היובל תקנה מאת עמיתך במספר שני תבואת ימכר לך
16 טז לפי רב השנים תרבה מקנתו ולפי מעט השנים תמעיט מקנתו כי מספר תבואת הוא מכר לך
17 יז ולא תונו איש את עמיתו ויראת מאלהיך כי אני יהוה אלהיכם
18 יח ועשיתם את חקתי ואת משפטי תשמרו ועשיתם אתם--וישבתם על הארץ לבטח
19 יט ונתנה הארץ פריה ואכלתם לשבע וישבתם לבטח עליה
20 כ וכי תאמרו מה נאכל בשנה השביעת הן לא נזרע ולא נאסף את תבואתנו
21 כא וצויתי את ברכתי לכם בשנה הששית ועשת את התבואה לשלש השנים
22 כב וזרעתם את השנה השמינת ואכלתם מן התבואה ישן עד השנה התשיעת עד בוא תבואתה--תאכלו ישן
23 כג והארץ לא תמכר לצמתת--כי לי הארץ כי גרים ותושבים אתם עמדי
24 כד ובכל ארץ אחזתכם גאלה תתנו לארץ {ס}
25 כה כי ימוך אחיך ומכר מאחזתו--ובא גאלו הקרב אליו וגאל את ממכר אחיו
26 כו ואיש כי לא יהיה לו גאל והשיגה ידו ומצא כדי גאלתו
27 כז וחשב את שני ממכרו והשיב את העדף לאיש אשר מכר לו ושב לאחזתו
28 כח ואם לא מצאה ידו די השיב לו--והיה ממכרו ביד הקנה אתו עד שנת היובל ויצא ביבל ושב לאחזתו {ס}
29 כט ואיש כי ימכר בית מושב עיר חומה--והיתה גאלתו עד תם שנת ממכרו ימים תהיה גאלתו
30 ל ואם לא יגאל עד מלאת לו שנה תמימה--וקם הבית אשר בעיר אשר לא (לו) חמה לצמיתת לקנה אתו לדרתיו לא יצא ביבל
31 לא ובתי החצרים אשר אין להם חמה סביב--על שדה הארץ יחשב גאלה תהיה לו וביבל יצא
32 לב וערי הלוים--בתי ערי אחזתם גאלת עולם תהיה ללוים
33 לג ואשר יגאל מן הלוים ויצא ממכר בית ועיר אחזתו ביבל כי בתי ערי הלוים הוא אחזתם בתוך בני ישראל
34 לד ושדה מגרש עריהם לא ימכר כי אחזת עולם הוא להם {ס}
35 לה וכי ימוך אחיך ומטה ידו עמך--והחזקת בו גר ותושב וחי עמך
36 לו אל תקח מאתו נשך ותרבית ויראת מאלהיך וחי אחיך עמך
37 לז את כספך--לא תתן לו בנשך ובמרבית לא תתן אכלך
38 לח אני יהוה אלהיכם אשר הוצאתי אתכם מארץ מצרים--לתת לכם את ארץ כנען להיות לכם לאלהים {ס}
39 לט וכי ימוך אחיך עמך ונמכר לך--לא תעבד בו עבדת עבד
40 מ כשכיר כתושב יהיה עמך עד שנת היבל יעבד עמך
41 מא ויצא מעמך--הוא ובניו עמו ושב אל משפחתו ואל אחזת אבתיו ישוב
42 מב כי עבדי הם אשר הוצאתי אתם מארץ מצרים לא ימכרו ממכרת עבד
43 מג לא תרדה בו בפרך ויראת מאלהיך
44 מד ועבדך ואמתך אשר יהיו לך מאת הגוים אשר סביבתיכם--מהם תקנו עבד ואמה
45 מה וגם מבני התושבים הגרים עמכם מהם תקנו וממשפחתם אשר עמכם אשר הולידו בארצכם והיו לכם לאחזה
46 מו והתנחלתם אתם לבניכם אחריכם לרשת אחזה--לעלם בהם תעבדו ובאחיכם בני ישראל איש באחיו לא תרדה בו בפרך {ס}
47 מז וכי תשיג יד גר ותושב עמך ומך אחיך עמו ונמכר לגר תושב עמך או לעקר משפחת גר
48 מח אחרי נמכר גאלה תהיה לו אחד מאחיו יגאלנו
49 מט או דדו או בן דדו יגאלנו או משאר בשרו ממשפחתו יגאלנו או השיגה ידו ונגאל
50 נ וחשב עם קנהו משנת המכרו לו עד שנת היבל והיה כסף ממכרו במספר שנים כימי שכיר יהיה עמו
51 נא אם עוד רבות בשנים--לפיהן ישיב גאלתו מכסף מקנתו
52 נב ואם מעט נשאר בשנים עד שנת היבל--וחשב לו כפי שניו ישיב את גאלתו
53 נג כשכיר שנה בשנה יהיה עמו לא ירדנו בפרך לעיניך
54 נד ואם לא יגאל באלה--ויצא בשנת היבל הוא ובניו עמו
55 נה כי לי בני ישראל עבדים--עבדי הם אשר הוצאתי אותם מארץ מצרים אני יהוה אלהיכם
1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:
2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. {Eig. ruhen}
3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes {W. seinen Ertrag} einsammeln.
4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden;
5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein.
6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, {S. Vers 12} dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;
7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.
8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen.
9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall {Eig. die Lärmposaune} ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.
10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr {Eig. Halljahr; H. Jobel: Schall, Hall} soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.
11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; {Eig. abschneiden}
12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen.
13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.
14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. {O. übervorteilen}
15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.
17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, {O. übervorteilen} und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott.
18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande.
19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen.
20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: -
21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe;
22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.
23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir.
24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten.
25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag {O. soll} sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.
26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht,
27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.
28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.
30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen.
31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.
32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.
33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines {d.h. des Leviten, der verkauft hat} Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.
34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.
35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben.
36 Du sollst nicht Zins und Wucher {Eig. Aufschlag bei der Rückerstattung entlehnter Nahrungsmittel} von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.
37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben.
38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.
39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner,
40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen.
41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen.
42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.
43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott.
44 Was aber deinen Knecht und deine Magd {O. deinen Sklaven und deine Sklavin} betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen.
45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein,
46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte.
47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft,
48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag {O. soll} ihn lösen.
49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen.
50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. {d.h. seine Arbeitszeit soll derjenigen eines Tagelöhners entsprechend ihm angerechnet werden}
51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen;
52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen.
53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.
54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.