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Levítico 5

VULG

1 Und wenn jemand sündigt, daß er die Stimme des Fluches O. der Beschwörung; vergl. Spür. 29,24 hört, und er war Zeuge, sei es daß er es gesehen oder gewußt hat, -wenn er es nicht anzeigt, so soll er seine Ungerechtigkeit tragen; 2 oder wenn jemand irgend etwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres, oder das Aas eines unreinen Viehes, oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres W. unreinen Gewimmels, wie 1. Mose 1,20, -ist es ihm auch verborgen, so ist er unrein und schuldig; 3 oder wenn er die Unreinigkeit eines Menschen anrührt, was für eine Unreinigkeit von ihm es auch sei, durch welche er unrein wird, und es ist ihm verborgen, -erkennt er es, so ist er schuldig; 4 oder wenn jemand schwört, indem er unbesonnen mit den Lippen redet, Böses oder Gutes zu tun, nach allem was ein Mensch mit einem Schwur unbesonnen reden mag, und es ist ihm verborgen, -erkennt er es, so ist er schuldig in einem von diesen. 5 Und es soll geschehen, wenn er sich in einem von diesen verschuldet, so bekenne er, worin er gesündigt hat; 6 und er bringe sein Schuldopfer dem Jehova für seine Sünde, die er begangen hat: ein Weiblein vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seiner Sünde.

7 Und wenn seine Hand das zu einem Stück Kleinvieh Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll er für W. als seine Schuld, die er auf sich geladen hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dem Jehova bringen: eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Und er soll sie zu dem Priester bringen; und dieser bringe die zum Sündopfer bestimmte zuerst dar und kneipe ihr den Kopf ein dicht beim Genick; er soll ihn aber nicht abtrennen. 9 Und er sprenge von dem Blute des Sündopfers an die Wand des Altars, und das Übrige von dem Blute soll ausgedrückt werden an den Fuß des Altars: es ist ein Sündopfer. 10 Und die andere soll er als Brandopfer opfern nach der Vorschrift. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. 11 Und wenn seine Hand zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht aufbringen kann, so bringe der, welcher gesündigt hat, als seine Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl zum Sündopfer; er soll kein Öl darauf tun und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. 12 Und er soll es zu dem Priester bringen; und der Priester nehme davon seine Hand voll, das Gedächtnisteil desselben, und räuchere es auf dem Altar, auf den Feueropfern Jehovas: es ist ein Sündopfer. 13 Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem von diesen, und es wird ihm vergeben werden; und es soll dem Priester gehören wie das Speisopfer.

14 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 15 Wenn jemand Untreue begeht und aus Versehen an den heiligen Dingen Jehovas sündigt, so soll er sein Schuldopfer dem Jehova bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung an Sekeln Silber, nach dem Sekel des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Und was er an dem Heiligen Eig. von den heiligen (od. geheiligten, geweihten) Dingen weg, d. h. was er von den heiligen Dingen weggenommen hat gesündigt hat, soll er erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden. 17 Und wenn jemand sündigt und eines von allen den Verboten Jehovas tut, die nicht getan werden sollen, -hat er es auch nicht gewußt, so ist er schuldig und soll seine Ungerechtigkeit tragen. 18 Und er soll einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh nach deiner Schätzung zu dem Priester bringen, zum Schuldopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seines Versehens, das er begangen hat, ohne es zu wissen; und es wird ihm vergeben werden. 19 Es ist ein Schuldopfer; er hat sich gewißlich an Jehova verschuldet. Und Jehova redete zu Mose und sprach: Wenn jemand sündigt und Untreue wider Jehova begeht, daß er seinem Nächsten ein anvertrautes Gut ableugnet oder ein Darlehn oder etwas Geraubtes; oder er hat von seinem Nächsten etwas erpreßt, oder er hat Verlorenes gefunden, und leugnet es ab; und er schwört falsch über irgend etwas von allem, was ein Mensch tun mag, sich darin zu versündigen: so soll es geschehen, wenn er gesündigt und sich verschuldet hat, daß er zurückerstatte das Geraubte, das er geraubt, oder das Erpreßte, das er erpreßt hat, oder das Anvertraute, das ihm anvertraut worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat, oder alles, worüber er falsch geschworen hat; und er soll es erstatten nach seiner vollen Summe und dessen Fünftel darüber hinzufügen; wem es gehört, dem soll er es geben am Tage seines Schuldopfers. Und sein Schuldopfer soll er Jehova bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung, zum Schuldopfer, zu dem Priester; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova, und es wird ihm vergeben werden wegen irgend etwas von allem, was er getan hat, sich darin zu verschulden.

1 Si peccaverit anima, et audierit vocem jurantis, testisque fuerit quod aut ipse vidit, aut conscius est : nisi indicaverit, portabit iniquitatem suam. 2 Anima quæ tetigerit aliquid immundum, sive quod occisum a bestia est, aut per se mortuum, aut quodlibet aliud reptile : et oblita fuerit immunditiæ suæ, rea est, et deliquit : 3 et si tetigerit quidquam de immunditia hominis juxta omnem impuritatem, qua pollui solet, oblitaque cognoverit postea, subjacebit delicto.

4 Anima, quæ juraverit, et protulerit labiis suis, ut vel male quid faceret, vel bene, et idipsum juramento et sermone firmaverit, oblitaque postea intellexerit delictum suum, 5 agat pœnitentiam pro peccato, 6 et offerat de gregibus agnam sive capram, orabitque pro ea sacerdos et pro peccato ejus. 7 Sin autem non potuerit offerre pecus, offerat duos turtures, vel duos pullos columbarum Domino, unum pro peccato, et alterum in holocaustum, 8 dabitque eos sacerdoti : qui primum offerens pro peccato, retorquebit caput ejus ad pennulas, ita ut collo hæreat, et non penitus abrumpatur. 9 Et asperget de sanguine ejus parietem altaris ; quidquid autem reliquum fuerit, faciet distillare ad fundamentum ejus, quia pro peccato est. 10 Alterum vero adolebit in holocaustum, ut fieri solet : rogabitque pro eo sacerdos et pro peccato ejus, et dimittetur ei. 11 Quod si non quiverit manus ejus duos offerre turtures, aut duos pullos columbarum, offeret pro peccato suo similæ partem ephi decimam : non mittet in eam oleum, nec thuris aliquid imponet, quia pro peccato est. 12 Tradetque eam sacerdoti : qui plenum ex ea pugillum hauriens, cremabit super altare in monimentum ejus qui obtulerit, 13 rogans pro illo et expians : reliquam vero partem ipse habebit in munere.

14 Locutusque est Dominus ad Moysen, dicens : 15 Anima si prævaricans cæremonias, per errorem, in his quæ Domino sunt sanctificata, peccaverit, offeret pro delicto suo arietem immaculatum de gregibus, qui emi potest duobus siclis, juxta pondus sanctuarii : 16 ipsumque quod intulit damni restituet, et quintam partem ponet supra, tradens sacerdoti, qui rogabit pro eo offerens arietem, et dimittetur ei. 17 Anima si peccaverit per ignorantiam, feceritque unum ex his quæ Domini lege prohibentur, et peccati rea intellexerit iniquitatem suam, 18 offeret arietem immaculatum de gregibus sacerdoti, juxta mensuram æstimationemque peccati : qui orabit pro eo, quia nesciens fecerit : et dimittetur ei, 19 quia per errorem deliquit in Dominum.

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