12 Den übrigen aber sage ich von mir aus, nicht der Herr: Wenn ein (christlicher) Bruder eine Ungläubige ( Nichtchristin) zur Frau hat und diese einverstanden ist, mit ihm weiterzuleben, so soll er sie nicht entlassen.

13 Ebenso, wenn eine (gläubige) Frau einen ungläubigen ( nichtchristlichen) Mann hat und dieser einverstanden ist, mit ihr weiterzuleben, so soll sie ihren Mann nicht entlassen.

14 Denn der ungläubige Mann ist durch seine Frau geweiht ( geheiligt), und die ungläubige Frau ist durch den (gläubigen) Bruder geweiht ( geheiligt); sonst wären ja auch eure Kinder unrein, und sie sind doch in Wirklichkeit geweiht ( heilig).