1 Wenn eine Seele dadurch sündigt, daß sie etwas nicht anzeigt, wiewohl sie die Beschwörung vernommen hat und Zeuge ist, daß sie es entweder gesehen oder erfahren hat, so daß sie nun ihre Missetat trägt;

2 oder wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen Wildes oder das Aas eines unreinen Viehs oder das Aas eines unreinen Reptils, und es ist ihr verborgen gewesen, sie fühlt sich nun aber unrein und schuldig;

3 oder wenn jemand menschliche Unreinheit anrührt, irgend etwas von alledem, womit man sich verunreinigen kann, und es ist ihm verborgen gewesen, er hat es aber nun erkannt und fühlt sich schuldig;

4 oder wenn eine Seele leichtfertig mit ihren Lippen schwört, Gutes oder Böses tun zu wollen, irgend etwas von dem, was so ein Mensch leichtfertig schwören mag, und es war ihm verborgen, er erkennt es aber nun und fühlt sich einer dieser Sachen schuldig

5 ist er nun wirklich in einem dieser Punkte schuldig, so bekenne er, woran er sich versündigt hat,

6 und bringe dem HERRN als Schuldopfer für seine Sünde, die er begangen hat, ein Weibchen vom Kleinvieh, ein Lamm oder eine Ziege zum Sündopfer, und der Priester soll ihm damit Sühne erwirken wegen seiner Sünde.

7 Kann er aber nicht soviel zusammenbringen, daß es zu einem Schäflein langt, so bringe er dem HERRN zu seinem Schuldopfer, das er schuldig ist, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Schuldopfer, die andere zum Brandopfer.

8 Er soll sie zum Priester bringen; dieser aber soll zuerst die zum Sündopfer bestimmte darbringen und ihr unterhalb des Genicks den Kopf abkneifen, ihn aber nicht abtrennen.

9 Und vom Blut des Sündopfers sprenge er an die Wand des Altars, das übrige Blut aber soll an den Fuß des Altars ausgepreßt werden, weil es ein Sündopfer ist.

10 Aus der andern aber soll er ein Brandopfer machen, wie es verordnet ist. Also soll der Priester für ihn Sühne erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, so wird ihm vergeben werden.

11 Vermag er aber auch die zwei Turteltauben oder die zwei jungen Tauben nicht, so bringe er zu seinem Opfer, das er schuldig ist, ein Zehntel Epha Semmelmehl als Sündopfer. Er soll aber weder Öl daran tun, noch Weihrauch darauf legen, weil es ein Sündopfer ist.

12 Er soll es zum Priester bringen, und der Priester nehme eine Handvoll davon, soviel als zum Gedächtnis bestimmt ist, und verbrenne es auf dem Altar über dem Feuer des HERRN. Es ist ein Sündopfer.

13 Also soll ihm der Priester Sühne erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem jener Fälle, so wird ihm vergeben werden. Das Opfer aber soll dem Priester gehören wie das Speisopfer.

14 Und der HERR redete zu Mose und sprach:

15 Wenn sich eine Seele aus Versehen vergreift und versündigt an heiligen Dingen des HERRN, so soll sie dem HERRN ihr Schuldopfer bringen, nämlich einen tadellosen Widder von der Herde, nach deiner Schätzung im Wert von zwei Schekeln, nach dem Schekel des Heiligtums, zum Schuldopfer.

16 Den Schaden aber, den er dem Heiligtum zugefügt hat, soll er vergüten und einen Fünftel dazufügen und es dem Priester geben; der soll für ihn Sühne erwirken mit dem Widder des Schuldopfers, so wird ihm vergeben werden.

17 Und wenn eine Seele sündigt und irgend etwas von alledem tut, was der HERR verboten hat und man nicht tun soll, hat es aber nicht gewußt und fühlt sich nun schuldig und trägt ihre Missetat;

18 so soll der Betreffende dem Priester einen tadellosen Widder von seiner Herde nach deiner eigenen Schätzung zum Schuldopfer bringen, und der Priester soll ihm Sühne erwirken wegen seines Versehens, das er unwissentlich begangen hat; so wird ihm vergeben werden.

19 Es ist ein Schuldopfer, das er dem HERRN schuldig ist.

20 Und der HERR redete zu Mose und sprach:

21 Wenn sich jemand dadurch versündigt und vergreift am HERRN, daß er seinem Volksgenossen etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes ableugnet oder gewalttätigerweise raubt;

22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und es ableugnet und schwört einen falschen Eid wegen irgend etwas von alledem, womit sich ein Mensch versündigen mag;

23 wenn er nun, nachdem er also gesündigt hat, sich schuldig fühlt, so soll er den Raub, den er genommen hat, oder das erpreßte Gut, das er sich gewalttätigerweise angeeignet hat, oder das anvertraute Gut, das ihm anvertraut worden, oder das Verlorene, das er gefunden hat, wiedergeben;

24 auch alles, worüber er einen falschen Eid geschworen hat, soll er nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch einen Fünftel dazulegen; und zwar soll er es dem geben, dem es gehört, an dem Tage, da er sein Schuldopfer entrichtet.

25 Sein Schuldopfer aber soll er dem HERRN bringen, einen tadellosen Widder von der Herde nach deiner Schätzung als Schuldopfer, zum Priester.

26 Und der Priester soll ihm Sühne erwirken vor dem HERRN, so wird ihm vergeben werden, was irgend er getan hat von alledem, womit man sich verschulden kann.