1 א ואלה המשפטים אשר תשים לפניהם

2 ב כי תקנה עבד עברי שש שנים יעבד ובשבעת--יצא לחפשי חנם

3 ג אם בגפו יבא בגפו יצא אם בעל אשה הוא ויצאה אשתו עמו

4 ד אם אדניו יתן לו אשה וילדה לו בנים או בנות--האשה וילדיה תהיה לאדניה והוא יצא בגפו

5 ה ואם אמר יאמר העבד אהבתי את אדני את אשתי ואת בני לא אצא חפשי

6 ו והגישו אדניו אל האלהים והגישו אל הדלת או אל המזוזה ורצע אדניו את אזנו במרצע ועבדו לעלם  {ס}

7 ז וכי ימכר איש את בתו לאמה--לא תצא כצאת העבדים

8 ח אם רעה בעיני אדניה אשר לא (לו) יעדה--והפדה  לעם נכרי לא ימשל למכרה בבגדו בה

9 ט ואם לבנו ייעדנה--כמשפט הבנות יעשה לה

10 י אם אחרת יקח לו--שארה כסותה וענתה לא יגרע

11 יא ואם שלש אלה--לא יעשה לה  ויצאה חנם אין כסף  {ס}

12 יב מכה איש ומת מות יומת

13 יג ואשר לא צדה והאלהים אנה לידו--ושמתי לך מקום אשר ינוס שמה  {ס}

14 יד וכי יזד איש על רעהו להרגו בערמה--מעם מזבחי תקחנו למות  {ס}

15 טו ומכה אביו ואמו מות יומת  {ס}

16 טז וגנב איש ומכרו ונמצא בידו מות יומת  {ס}

17 יז ומקלל אביו ואמו מות יומת  {ס}

18 יח וכי יריבן אנשים--והכה איש את רעהו באבן או באגרף ולא ימות ונפל למשכב

19 יט אם יקום והתהלך בחוץ על משענתו--ונקה המכה  רק שבתו יתן ורפא ירפא  {ס}

20 כ וכי יכה איש את עבדו או את אמתו בשבט ומת תחת ידו--נקם ינקם

21 כא אך אם יום או יומים יעמד--לא יקם כי כספו הוא  {ס}

22 כב וכי ינצו אנשים ונגפו אשה הרה ויצאו ילדיה ולא יהיה אסון--ענוש יענש כאשר ישית עליו בעל האשה ונתן בפללים

23 כג ואם אסון יהיה--ונתתה נפש תחת נפש

24 כד עין תחת עין שן תחת שן יד תחת יד רגל תחת רגל

25 כה כויה תחת כויה פצע תחת פצע חבורה תחת חבורה  {ס}

26 כו וכי יכה איש את עין עבדו או את עין אמתו--ושחתה  לחפשי ישלחנו תחת עינו

27 כז ואם שן עבדו או שן אמתו יפיל--לחפשי ישלחנו תחת שנו  {פ}

28 כח וכי יגח שור את איש או את אשה ומת--סקול יסקל השור ולא יאכל את בשרו ובעל השור נקי

29 כט ואם שור נגח הוא מתמל שלשם והועד בבעליו ולא ישמרנו והמית איש או אשה--השור יסקל וגם בעליו יומת

30 ל אם כפר יושת עליו--ונתן פדין נפשו ככל אשר יושת עליו

31 לא או בן יגח או בת יגח--כמשפט הזה יעשה לו

32 לב אם עבד יגח השור או אמה--כסף שלשים שקלים יתן לאדניו והשור יסקל  {ס}

33 לג וכי יפתח איש בור או כי יכרה איש בר--ולא יכסנו ונפל שמה שור או חמור

34 לד בעל הבור ישלם כסף ישיב לבעליו והמת יהיה לו  {ס}

35 לה וכי יגף שור איש את שור רעהו ומת--ומכרו את השור החי וחצו את כספו וגם את המת יחצון

36 לו או נודע כי שור נגח הוא מתמול שלשם ולא ישמרנו בעליו--שלם ישלם שור תחת השור והמת יהיה לו  {ס} [ (Exodus 21:37) לז כי יגנב איש שור או שה וטבחו או מכרו--חמשה בקר ישלם תחת השור וארבע צאן תחת השה ]

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.

3 Wenn er allein {W. mit seinem Leibe, d.h. unverheiratet} gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.

4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.

5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,

6 so soll sein Herr ihn vor die Richter {H. Elohim: Götter. So auch Kap. 22,8. 9; vergl. Ps. 82} bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.

7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.

8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.

10 Wenn er sich {And. üb.: ihm} eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.

11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;

13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.

14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.

15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.

16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.

17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.

18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:

19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis {Eig. sein Stillsitzen} erstatten und ihn völlig heilen lassen.

20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:

21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. {d.h. für sein Geld erkauft}

22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. {O. nach der Richter Ermessen}

23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,

24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.

27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.

28 Und wenn ein Ochse {Eig. ein Stück Rindvieh; so auch in den folgenden Kapiteln} einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, {W. daß er stirbt} so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.

29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.

30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.

31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.

32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer {W. er} ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,

34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, {W. zurückgeben} und das tote Tier soll ihm gehören.

35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös {W. sein Geld} teilen, und auch den toten sollen sie teilen.

36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

37 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -