1 א אם במחתרת ימצא הגנב והכה ומת--אין לו דמים
2 ב אם זרחה השמש עליו דמים לו שלם ישלם--אם אין לו ונמכר בגנבתו
3 ג אם המצא תמצא בידו הגנבה משור עד חמור עד שה--חיים שנים ישלם {ס}
4 ד כי יבער איש שדה או כרם ושלח את בעירה ובער בשדה אחר--מיטב שדהו ומיטב כרמו ישלם {ס}
5 ה כי תצא אש ומצאה קצים ונאכל גדיש או הקמה או השדה--שלם ישלם המבער את הבערה {ס}
6 ו כי יתן איש אל רעהו כסף או כלים לשמר וגנב מבית האיש--אם ימצא הגנב ישלם שנים
7 ז אם לא ימצא הגנב ונקרב בעל הבית אל האלהים אם לא שלח ידו במלאכת רעהו
8 ח על כל דבר פשע על שור על חמור על שה על שלמה על כל אבדה אשר יאמר כי הוא זה--עד האלהים יבא דבר שניהם אשר ירשיען אלהים ישלם שנים לרעהו {ס}
9 ט כי יתן איש אל רעהו חמור או שור או שה וכל בהמה--לשמר ומת או נשבר או נשבה אין ראה
10 י שבעת יהוה תהיה בין שניהם--אם לא שלח ידו במלאכת רעהו ולקח בעליו ולא ישלם
11 יא ואם גנב יגנב מעמו--ישלם לבעליו
12 יב אם טרף יטרף יבאהו עד הטרפה לא ישלם {פ}
13 יג וכי ישאל איש מעם רעהו ונשבר או מת בעליו אין עמו שלם ישלם
14 יד אם בעליו עמו לא ישלם אם שכיר הוא בא בשכרו {ס}
15 טו וכי יפתה איש בתולה אשר לא ארשה--ושכב עמה מהר ימהרנה לו לאשה
16 טז אם מאן ימאן אביה לתתה לו--כסף ישקל כמהר הבתולת {ס}
17 יז מכשפה לא תחיה
18 יח כל שכב עם בהמה מות יומת {ס}
19 יט זבח לאלהים יחרם--בלתי ליהוה לבדו
20 כ וגר לא תונה ולא תלחצנו כי גרים הייתם בארץ מצרים
21 כא כל אלמנה ויתום לא תענון
22 כב אם ענה תענה אתו--כי אם צעק יצעק אלי שמע אשמע צעקתו
23 כג וחרה אפי והרגתי אתכם בחרב והיו נשיכם אלמנות ובניכם יתמים {פ}
24 כד אם כסף תלוה את עמי את העני עמך--לא תהיה לו כנשה לא תשימון עליו נשך
25 כה אם חבל תחבל שלמת רעך--עד בא השמש תשיבנו לו
26 כו כי הוא כסותה לבדה הוא שמלתו לערו במה ישכב--והיה כי יצעק אלי ושמעתי כי חנון אני {ס}
27 כז אלהים לא תקלל ונשיא בעמך לא תאר
28 כח מלאתך ודמעך לא תאחר בכור בניך תתן לי
29 כט כן תעשה לשרך לצאנך שבעת ימים יהיה עם אמו ביום השמיני תתנו לי
30 ל ואנשי קדש תהיון לי ובשר בשדה טרפה לא תאכלו לכלב תשלכון אתו {ס}
1 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm {d.h. dem Schläger des Diebes; O. so ist seinetwegen, d.h. des Diebes wegen; so auch V. 3} keine Blutschuld;
2 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.
3 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.
4 So jemand ein Feld oder einen Weingarten {O. ein Gartenland} abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.
5 Wenn Feuer ausbricht und Dornen {d.h. wahrsch. eine Dornenhecke} erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.
6 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;
7 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -
8 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -
9 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,
10 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer {d.h. des Viehes} soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.
11 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.
12 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.
13 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;
14 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.
15 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.
16 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -
17 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -
18 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -
19 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt {S. die Vorrrede} werden.
20 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.
21 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.
22 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;
23 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -
24 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; {Eig. jemand, der um Zins Geld ausleiht} ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -
25 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel {Eig. Obergewand, das als Decke benutzt wurde. Vergl. die Anm. zu Kap. 12,34; 5. Mose 22,30} zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
26 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -
27 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.
28 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter {W. mit deiner Fülle und deinem Ausfluß} sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
29 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -
30 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.