1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:

2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. {Eig. ruhen}

3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes {W. seinen Ertrag} einsammeln.

4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden;

5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein.

6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, {S. Vers 12} dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;

7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.

8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen.

9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall {Eig. die Lärmposaune} ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.

10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr {Eig. Halljahr; H. Jobel: Schall, Hall} soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.

11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; {Eig. abschneiden}

12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen.

13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.

14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. {O. übervorteilen}

15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.

16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.

17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, {O. übervorteilen} und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott.

18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande.

19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen.

20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: -

21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe;

22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.

23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir.

24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten.

25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag {O. soll} sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.

26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht,

27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.

28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.

29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.

30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen.

31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.

32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.

33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines {d.h. des Leviten, der verkauft hat} Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.

34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.

35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben.

36 Du sollst nicht Zins und Wucher {Eig. Aufschlag bei der Rückerstattung entlehnter Nahrungsmittel} von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.

37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben.

38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.

39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner,

40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen.

41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen.

42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.

43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott.

44 Was aber deinen Knecht und deine Magd {O. deinen Sklaven und deine Sklavin} betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen.

45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein,

46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte.

47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft,

48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag {O. soll} ihn lösen.

49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen.

50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. {d.h. seine Arbeitszeit soll derjenigen eines Tagelöhners entsprechend ihm angerechnet werden}

51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen;

52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen.

53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.

54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.

55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

1 耶和华在西奈山对摩西说:

2 "你要告诉以色列人, 对他们说: 你们到了我赐给你们的那地以后, 地要守耶和华的安息。

3 六年之内, 你要耕种田地; 六年之内, 你要修剪葡萄园, 收藏地的出产;

4 但是第七年, 地要完全休歇, 享受耶和华的安息; 你不可耕种田地, 也不可修剪葡萄园。

5 你收割以后自然生长的庄稼, 你不可收割; 没有修剪的葡萄树果子, 你也不可采摘; 这一年, 地要完全休歇。

6 地在安息年的自然出产, 是给你们作食物; 就是给你, 你的仆婢、雇工和寄居的, 就是与你们一起居住的人;

7 甚至你的牲畜, 以及你那地的走兽, 都以安息年的出产作食物。

8 "你又要为自己计算七个安息年, 就是七个七年, 你经过了七个安息年, 四十九年的日子以后,

9 在七月初十, 你要吹角, 在赎罪日, 角声要响遍你的全地。

10 你们要把第五十年分别为圣, 向全地所有居民宣布自由; 这一年是你们的禧年, 你们各人要归回自己的地业, 归回自己的父家。

11 第五十年是你们的禧年; 这一年你们不可耕种, 也不可收割自然生长的, 也不可采摘没有修剪的葡萄树果子。

12 因为这是禧年, 你们要当作圣年; 你们可以吃地里的出产。

13 "在这禧年中, 你们各人要归回自己的地业。

14 如果你卖什么给邻舍, 或是从邻舍的手里买什么, 你们不可欺负对方。

15 你要按照下一个禧年以前还剩余的年数向邻舍买; 他也要按照这年数可得的出产价值卖给你。

16 年数多, 你付的买价就要增多。年数少, 你付的买价就要减少。因为他是按出产的数值卖给你。

17 你们不可欺负对方, 却要敬畏你的 神, 因为我是耶和华你们的 神。

18 "所以你们要遵行我的律例, 谨守我的典章, 遵照奉行, 就可以在那地安然居住。

19 地必生产果实, 你们就可以吃饱, 在那地安然居住。

20 如果你们问: 在第七年我们不耕种, 也不收藏我们的出产, 我们吃什么呢?

21 在第六年, 我必命我的福临到你们, 地就会生产足够三年食用的出产。

22 第八年你们耕种时, 仍有旧粮吃; 直到第九年, 收成新粮的时候, 你还有旧粮可吃。

23 "地不可永远卖掉, 因为地是我的; 你们在我面前不过是寄居的和客旅。

24 在你们所得为业的全地, 你们应该让人有赎地的权利。

25 如果你的兄弟贫穷, 卖了部分地业, 他的至亲可以来, 把兄弟所卖的赎回。

26 如果没有代赎人, 而他自己的经济能力改善, 足够把地赎回,

27 他就要计算卖地的年数, 把余剩年数的出产数值还给那买主, 他就可以收回自己的地业。

28 如果他没有足够的能力为自己收回卖了的地, 他所卖的就要存在买主的手里, 直到禧年; 到了禧年, 买主必须把地归还, 卖地的人可以收回自己的地业。

29 "如果有人卖了一所城内的住宅, 在卖了以后的一整年之内, 他有赎回的权利; 在这些日子以内, 他随时可赎回。

30 如果满了一年期不赎回, 那所城内的房屋, 就要确定归买主世世代代为业; 就算到了禧年, 买主也不必交出退还。

31 但房屋在四围没有城墙的村庄里, 就要算为乡下的田地一样, 是可以赎回的; 到了禧年, 买主要交出退还。

32 至于利未人的城, 就是他们所得为业的城, 其中的房屋, 利未人有随时可以赎回的权利。

33 如果一个利未人在他所得为业的城里, 没有赎回已经卖了的房屋, 到了禧年, 买主仍要交出退还; 因为利未人城里的房屋, 是他们在以色列人中的产业。

34 只是他们城郊之地不可出卖, 因为是他们永远的地业。

35 "如果你的兄弟贫穷, 在你那里手头拮据, 你要资助他, 使他可以与你一同生活, 像旅客寄居的一样。

36 你不可向他收取高利, 却要敬畏你的 神, 使你的兄弟可以与你一同生活。

37 你借钱给他, 不可向他取利息; 借粮给他, 也不可要他多还。

38 我是耶和华你们的 神, 曾经把你们从埃及地领出来, 要把迦南地赐给你们, 而且要作你们的 神。

39 "你的兄弟在你那里若是贫穷了, 卖身给你, 你不可逼他作奴仆的工作。

40 他在你那里要像雇工和寄居的一样; 他要服事你直到禧年。

41 到了禧年, 他和他的儿女要离开你, 归回他本家, 归回自己祖宗的地业。

42 因为他们是我的仆人, 是我从埃及地领出来的, 他们不可以卖作奴仆。

43 你不可严严地辖制他, 却要敬畏你的 神。

44 至于你需要的仆婢, 可以来自你们四围的列国, 你们可以从他们中间购买奴婢。

45 你们也可以从那些与你们住在一起的外人的儿女中, 或是从他们的家族中, 就是那些与你们在一起, 在你们境内所生的, 购买奴婢; 他们要作你们的产业。

46 你们要把他们留给你们的子孙作永远的产业, 你们要从他们中间取奴仆; 只是你们的兄弟以色列人, 你们却不可苛刻管辖。

47 "在你中间寄居的外人或是客旅若是富足起来, 你的兄弟在他那里却渐渐穷乏, 把自己卖给住在你那里寄居的外人或客旅的家族,

48 卖了自己以后, 他仍有赎回的权利; 他兄弟中的任何一个都可以赎他;

49 他的叔伯或是他叔伯的儿子可以赎他, 他家族中的骨肉至亲也可以赎他; 如果他自己的经济能力改善, 也可以自赎。

50 他要与买主计算, 从卖身那一年起, 直到禧年为止; 照着年数的多少, 按雇工的工价计算赎银。

51 如果卖身时还有很多年才到禧年, 他就要按着年数, 照他卖身的价银按比例偿还他的赎价。

52 如果距离禧年只有几年, 他就按着年数, 与买主计算, 按雇工的工价, 偿还他的赎价。

53 买主要像每年雇用的工人那样待他。不可在你眼前苛刻地管辖他。

54 如果他不在这些年间把自己赎回, 到了禧年, 也可以和他的儿女一同离去。

55 因为以色列人都是属我的仆人; 他们是我的仆人, 是我把他们从埃及地领了出来的; 我是耶和华你们的 神。"