1 Und Jehova redete zu Mose und sprach:

2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden;

3 und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen,

4 so soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop.

5 Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem {d.h. nicht aus einer Cisterne geschöpftem} Wasser.

6 Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser;

7 und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären; {O. ihn reinigen} und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen.

8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.

9 Und es soll geschehen, am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein.

10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl.

11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor Jehova stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft.

12 Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor Jehova;

13 Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.

14 Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

15 Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine {W. des Priesters; so auch V.26} linke Hand;

16 und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal vor Jehova.

17 Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers.

18 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova.

19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten.

20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein.

21 Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl;

22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein.

23 Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova.

24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova.

25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

26 Und der Priester gieße von dem Öle in seine linke Hand;

27 und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova.

28 Und der Priester tue von dem Öle, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.

29 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor Jehova.

30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, -

31 das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, nebst dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor Jehova für den, der zu reinigen ist.

32 Das ist das Gesetz für den, an welchem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.

33 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:

34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatzübel an ein Haus setze im Lande eures Eigentums,

35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Hause.

36 Und der Priester soll gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles, was im Hause ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.

37 Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand,

38 so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen.

39 Und der Priester soll am siebten Tage wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses,

40 so soll der Priester gebieten, daß man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.

41 Und das Haus soll man inwendig ringsum abkratzen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.

42 Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen.

43 Und wenn das Übel wiederkehrt und am Hause ausbricht nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen,

44 so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender Aussatz am Hause: es ist unrein.

45 Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.

46 Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein bis an den Abend;

47 und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Hause isset, soll seine Kleider waschen.

48 Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden.

49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop;

50 und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser;

51 und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal;

52 und er entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin;

53 und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und er wird rein sein.

54 Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den Schorf,

55 und für den Aussatz der Kleider und der Häuser,

56 und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken;

57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.

1 耶和华对摩西说:

2 "患痲风病的人得洁净的日子, 应守的律例如下: 人要带他去见祭司。

3 祭司要出到营外去察看, 祭司若是看见患病的人身上的痲风病已经好了,

4 就要吩咐人为那求洁净的人, 拿两只洁净的活鸟、香柏木、朱红色线和牛膝草来。

5 祭司要吩咐人用瓦器盛活水, 把一只鸟宰杀在上面。

6 至于那只活鸟, 祭司要把它与香柏木、朱红色线和牛膝草一起拿来, 把这些物品和活鸟一同蘸于那在活水上宰杀的鸟血中,

7 然后向那患痲风病求洁净的人身上弹七次, 就可以宣布他洁净; 又让那只活鸟飞到田野去。

8 那得洁净的人要洗自己的衣服, 剃去身上所有的毛发, 用水洗澡, 就洁净了; 然后他可以进营, 只是还要在自己的帐幕外住七天。

9 第七天, 他要把身上一切的毛发都剃去; 头发、胡须、眉毛和身上一切的毛发都剃去; 又要洗衣服, 用水洗身, 就洁净了。

10 "第八天, 他要取两只没有残疾的公羊羔和一只没有残疾一岁的母羊羔, 又要把调油的细面三公斤作素祭, 以及三分之一公升油一同取来。

11 行洁净礼的祭司领那求洁净的人拿着这些祭物站在会幕门口, 耶和华的面前。

12 祭司取一只公羊羔, 献作赎愆祭, 取三分之一公升油一同献上; 祭司把这两样当作摇祭, 在耶和华面前摇一摇。

13 他要在圣洁的地方, 就是宰杀赎罪祭牲和燔祭牲的地方, 宰杀那只公羊羔, 因为赎愆祭牲, 像赎罪祭牲一样, 是至圣的, 要归祭司;

14 祭司要取些赎愆祭牲的血, 抹在得洁净的人的右耳垂上和右手的大拇指上, 以及右脚的大拇趾上。

15 祭司又从那三分之一公升油中, 取出一点来, 倒在自己的左掌里;

16 把右手的一个指头, 蘸在左掌的油里, 在耶和华面前用指头把油弹七次。

17 然后祭司要把手中剩下的油, 抹在那得洁净的人的右耳垂上和右手的大拇指上, 以及右脚的大拇趾上, 就是抹在赎愆祭牲的血上。

18 祭司要把手中剩下的油, 抹在那得洁净的人的头上; 祭司在耶和华面前为他赎罪。

19 祭司要献赎罪祭, 为那得洁净的人赎罪, 使他脱离污秽, 然后宰杀燔祭牲。

20 祭司要把燔祭和素祭献在祭坛上, 为他赎罪, 他就洁净了。

21 "但如果他贫穷, 经济能力不足, 他只要拿一只公绵羊羔作赎愆祭, 摇一摇为他赎罪; 要把调油的细面一公斤作素祭, 和三分之一公升的油一同拿来;

22 又要按他的经济能力, 拿两只斑鸠或是两只雏鸽, 一只作赎罪祭, 一只作燔祭。

23 第八天, 他为了自己得洁净, 要把这些祭物带到会幕门口, 耶和华面前, 交给祭司。

24 祭司要取那只作赎愆祭的公羊羔和那三分之一公升油; 祭司把这些, 在耶和华面前摇一摇当作摇祭;

25 然后宰杀作赎愆祭的公羊羔, 取一些赎愆祭牲的血, 抹在那得洁净的人的右耳垂上和右手的大拇指上, 以及右脚的大拇趾上。

26 祭司要把一些油倒在自己的左掌里;

27 用右手的一个指头把左掌中的油, 在耶和华面前弹七次。

28 祭司又要把手中的油, 抹在那得洁净的人的右耳垂上和右手的大拇指上, 以及右脚的大拇趾上, 就是抹了赎愆祭牲的血的地方。

29 祭司把手中剩下的油, 抹在那得洁净的人的头上, 在耶和华面前为他赎罪。

30 那人就要按着自己的经济能力献上一只斑鸠, 或是一只雏鸽。

31 他要按着自己的经济能力, 献上一只作赎罪祭, 一只作燔祭, 连同素祭一同献上。祭司要在耶和华面前, 为求洁净的人赎罪。

32 这是关于患了痲风病, 但经济能力不足够预备正常洁净礼祭物的人, 应守的律例。"

33 耶和华对摩西和亚伦说:

34 "你们进了我赐给你们作产业的迦南地的时候, 我给你们作产业之地的房屋, 如果发霉,

35 房主就要去告诉祭司: ‘据我看来, 房屋中似乎染了病症。’

36 祭司进去察看病症之前, 要先吩咐人把房屋搬空, 免得房屋里的一切都成了不洁; 然后祭司才进去, 察看那房屋。

37 他要察看那病症, 如果发现在房屋的墙上有发绿或是发红的腐蚀斑纹, 而且有深透入墙的现象;

38 祭司就要从房屋里出来, 到房门外去, 把房屋隔离七天。

39 第七天, 祭司要回来察看, 如果发现病症在房屋的墙上蔓延,

40 祭司就要吩咐人把染有病症的石头挖出来, 扔在城外不洁净的地方,

41 要刮净房屋里面的四周, 把刮下来的灰泥倒在城外不洁净的地方;

42 拿别的石头放进去代替挖出来的石头, 然后用别的灰泥粉刷房屋。

43 "如果挖出石头, 刮了房屋, 粉刷了墙以后, 病症再次在房屋里出现,

44 祭司就要进去察看; 如果发现病症在房屋里有蔓延的现象, 这就是房屋里顽恶的发霉现象, 那房屋就不洁净了。

45 要把房屋拆毁, 把房屋里的石头、木头, 以及所有的灰泥都搬到城外不洁净的地方去。

46 在房屋被关闭的期间, 进去的人必不洁净到晚上。

47 在房屋里睡觉的人, 要洗净自己的衣服; 在房屋里吃饭的人, 也要洗净自己的衣服。

48 "房屋粉刷以后, 祭司进去察看, 如果看见病症在房屋里没有蔓延, 祭司就要宣布那房屋为洁净, 因为已经复原了。

49 为了洁净那房屋, 祭司要拿两只鸟、香柏木、朱红色线和牛膝草;

50 把一只鸟, 在盛着活水的瓦器上宰杀;

51 然后拿香柏木、牛膝草、朱红色线和那只活鸟, 都一同蘸在被宰杀的鸟血和活水中, 向房屋弹七次。

52 他就用鸟血、活水、活鸟、香柏木、牛膝草和朱红色线, 洁净了那房屋;

53 然后让那只活鸟飞到城外的田野里去; 他为房屋赎罪, 房屋就洁净了。"

54 以上是有关各种痲风病、癣疥、

55 衣服和房屋发霉、

56 肿瘤、疮癣和火斑的律例;

57 指示人知道什么时候不洁净, 什么时候洁净。这是痲风病的律例。