10 WEr die Ehe bricht mit jemands Weibe / der sol des tods sterben / beide Ehebrecher vnd Ehebrecherin / Darumb / das er mit seines Nehesten weib die Ehe gebrochen hat. Deut. 22.; Matt. 5.; Johan. 8.

13 WEnn jemand beim Knaben schlefft / wie beim Weibe / die haben einen Grewel gethan / Vnd sollen beide des tods sterben / Jr blut sey auff jnen.