1 VND der HERR redet mit Mose vnd Aaron / vnd sprach /

2 Redet mit den kindern Jsrael / vnd sprecht zu jnen. Wenn ein Man an seinem fleisch einen flus hat / der selb ist vnrein /

3 Denn aber ist er vnrein an diesem flus / wenn sein fleisch vom flus eitert oder verstopfft ist /

4 Alle lager darauff er ligt / vnd alles darauff er sitzt / wird vnrein werden.

5 Vnd wer sein lager anrüret / der sol seine kleider wasschen vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.

6 VND wer sich setzt / da er gesessen ist / der sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / Vnd vnreine sein bis auff den abend.

7 Wer sein fleisch anrüret / der sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnreine sein bis auff den abend.

8 Wenn er seinen speichel wirfft auff den der rein ist / der sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.

9 Vnd der sattel darauff er reitet / wird vnrein werden.

10 Vnd wer anrüret jrgent etwas / das er vnter sich gehabt hat / Der wird vnrein sein bis auff den abend. Vnd wer solchs tregt / der sol seine kleider waschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.

11 Vnd welchen er anrüret ehe er die hende wesscht / der sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.

12 Wenn er ein erden gefess anrüret / das sol man zubrechen / Aber das hültzen fass sol man mit wasser spüren.

13 VND wenn er rein wird von seinem flus / So sol er sieben tage zelen / nach dem er rein worden ist / vnd seine kleider wasschen / vnd sein fleisch mit fliessendem wasser baden / so ist er rein.

14 Vnd am achten tage sol er zwo Dordeltauben oder zwo Jungetauben nemen / vnd fur den HERRN bringen fur der thür der Hütten des Stiffts / vnd dem Priester geben.

15 Vnd der Priester sol aus einer ein Sündopffer / aus der andern ein Brandopffer machen / vnd jn versünen fur dem HERRN seines flus halben.

16 WEnn einem Man im schlaff der Samen entgehet / der sol sein gantzes fleisch mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.

17 Vnd alles kleid vnd alles fell / das mit solchem samen befleckt ist / sol er wasschen mit wasser / vnd vnrein sein bis auff den abend.

18 Ein Weib / bey welchem ein solcher ligt / die sollen sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.

19 WEnn ein Weib jrs leibs Blutflus hat / die sol sieben tag bey seit gethan werden / Wer sie anrüret / der wird vnrein sein bis auff den abend.

20 Vnd alles worauff sie ligt / so lang sie jre zeit hat / wird vnrein sein / vnd worauff sie sitzt / wird vnrein sein.

21 Vnd wer jr lager anrüret / der sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.

22 Vnd wer anrüret jrgent was / darauff sie gesessen hat / sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.

23 Vnd wer anrüret das auf jren Lager / oder wo sie gesessen / gelegen oder gestanden hat / sol vnrein sein bis auff den abend.

24 Vnd wenn ein Man bey jr ligt / vnd es kompt sie jre zeit an bey jm / der wird sieben tage vnrein sein.

25 WEnn aber ein Weib jren Blutflus eine lange zeit hat / nicht allein zur gewönlicher zeit / sondern auch vber die gewönlichen zeit / So wird sie vnrein sein / so lange sie fleusst / Wie zur zeit jrer absonderung / So sol sie auch hie vnrein sein.

26 Alles lager darauff sie ligt die gantze zeit jrs flus / sol sein wie das lager jrer absonderung. Vnd alles worauff sie sitzt / wird vnrein sein / gleich der vnreinigkeit jrer absonderung.

27 Wer der etwas anrüret / der wird vnrein sein / Vnd sol seine kleider wasschen / vnd sich mit wasser baden / vnd vnrein sein bis auff den abend.

28 WJrd sie aber rein von jrem flus / So sol sie sieben tage zelen / darnach sol sie rein sein.

29 Vnd am achten tage sol sie zwo Dordeltauben oder zwo Junge tauben nemen / vnd zum Priester bringen / fur die thür der Hütten des Stiffts.

30 Vnd der Priester sol aus einer machen ein Sündopffer / aus der andern ein Brandopffer / vnd sie versünen fur dem HERRN vber dem flus jrer vnreinigkeit.

31 So solt jr die kinder Jsrael warnen fur jrer vnreinigkeit / das sie nicht sterben in jrer vnreinigkeit / wenn sie meine Wonunge verunreinigen / die vnter euch ist.

32 DAS ist das Gesetz vber den / der einen Flus hat / vnd dem der Same im schlaff entgehet / das er vnrein dauon wird.

33 Vnd vber die die jren Blutflus hat. Vnd wer einen Flus hat / es sey Man oder Weib / Vnd wenn ein Man bey einer vnreinen ligt.