1 א וידבר יהוה אל משה לאמר

2 ב דבר אל בני ישראל לאמר אשה כי תזריע וילדה זכר--וטמאה שבעת ימים כימי נדת דותה תטמא

3 ג וביום השמיני ימול בשר ערלתו

4 ד ושלשים יום ושלשת ימים תשב בדמי טהרה בכל קדש לא תגע ואל המקדש לא תבא עד מלאת ימי טהרה

5 ה ואם נקבה תלד וטמאה שבעים כנדתה וששים יום וששת ימים תשב על דמי טהרה

6 ו ובמלאת ימי טהרה לבן או לבת תביא כבש בן שנתו לעלה ובן יונה או תר לחטאת--אל פתח אהל מועד אל הכהן

7 ז והקריבו לפני יהוה וכפר עליה וטהרה ממקר דמיה  זאת תורת הילדת לזכר או לנקבה

8 ח ואם לא תמצא ידה די שה--ולקחה שתי תרים או שני בני יונה אחד לעלה ואחד לחטאת וכפר עליה הכהן וטהרה  {פ}

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich:

2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein.

3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.

4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.

5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.

6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen;

7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.

8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde.