1 א וידבר יהוה אל משה לאמר

2 ב דבר אל בני ישראל ואמרת אלהם איש כי יפלא נדר--בערכך נפשת ליהוה

3 ג והיה ערכך הזכר מבן עשרים שנה ועד בן ששים שנה  והיה ערכך חמשים שקל כסף--בשקל הקדש

4 ד ואם נקבה הוא--והיה ערכך שלשים שקל

5 ה ואם מבן חמש שנים ועד בן עשרים שנה--והיה ערכך הזכר עשרים שקלים ולנקבה עשרת שקלים

6 ו ואם מבן חדש ועד בן חמש שנים--והיה ערכך הזכר חמשה שקלים כסף ולנקבה ערכך שלשת שקלים כסף

7 ז ואם מבן ששים שנה ומעלה אם זכר--והיה ערכך חמשה עשר שקל ולנקבה עשרה שקלים

8 ח ואם מך הוא מערכך--והעמידו לפני הכהן והעריך אתו הכהן  על פי אשר תשיג יד הנדר--יעריכנו הכהן  {ס}

9 ט ואם בהמה--אשר יקריבו ממנה קרבן ליהוה  כל אשר יתן ממנו ליהוה יהיה קדש

10 י לא יחליפנו ולא ימיר אתו טוב ברע--או רע בטוב ואם המר ימיר בהמה בבהמה והיה הוא ותמורתו יהיה קדש

11 יא ואם כל בהמה טמאה אשר לא יקריבו ממנה קרבן ליהוה--והעמיד את הבהמה לפני הכהן

12 יב והעריך הכהן אתה בין טוב ובין רע  כערכך הכהן כן יהיה

13 יג ואם גאל יגאלנה--ויסף חמישתו על ערכך

14 יד ואיש כי יקדש את ביתו קדש ליהוה--והעריכו הכהן בין טוב ובין רע  כאשר יעריך אתו הכהן כן יקום

15 טו ואם המקדיש--יגאל את ביתו  ויסף חמישית כסף ערכך עליו--והיה לו

16 טז ואם משדה אחזתו יקדיש איש ליהוה--והיה ערכך לפי זרעו  זרע חמר שערים בחמשים שקל כסף

17 יז אם משנת היבל יקדיש שדהו--כערכך יקום

18 יח ואם אחר היבל יקדיש שדהו--וחשב לו הכהן את הכסף על פי השנים הנותרת עד שנת היבל ונגרע מערכך

19 יט ואם גאל יגאל את השדה המקדיש אתו  ויסף חמשית כסף ערכך עליו--וקם לו

20 כ ואם לא יגאל את השדה ואם מכר את השדה לאיש אחר--לא יגאל עוד

21 כא והיה השדה בצאתו ביבל קדש ליהוה--כשדה החרם  לכהן תהיה אחזתו

22 כב ואם את שדה מקנתו אשר לא משדה אחזתו--יקדיש ליהוה

23 כג וחשב לו הכהן את מכסת הערכך עד שנת היבל ונתן את הערכך ביום ההוא קדש ליהוה

24 כד בשנת היובל ישוב השדה לאשר קנהו מאתו--לאשר לו אחזת הארץ

25 כה וכל ערכך--יהיה בשקל הקדש  עשרים גרה יהיה השקל

26 כו אך בכור אשר יבכר ליהוה בבהמה--לא יקדיש איש אתו  אם שור אם שה ליהוה הוא

27 כז ואם בבהמה הטמאה ופדה בערכך ויסף חמשתו עליו ואם לא יגאל ונמכר בערכך

28 כח אך כל חרם אשר יחרם איש ליהוה מכל אשר לו מאדם ובהמה ומשדה אחזתו--לא ימכר ולא יגאל  כל חרם קדש קדשים הוא ליהוה

29 כט כל חרם אשר יחרם מן האדם--לא יפדה  מות יומת

30 ל וכל מעשר הארץ מזרע הארץ מפרי העץ--ליהוה הוא  קדש ליהוה

31 לא ואם גאל יגאל איש ממעשרו--חמשיתו יסף עליו

32 לב וכל מעשר בקר וצאן כל אשר יעבר תחת השבט--העשירי יהיה קדש ליהוה

33 לג לא יבקר בין טוב לרע ולא ימירנו ואם המר ימירנו והיה הוא ותמורתו יהיה קדש לא יגאל

34 לד אלה המצות אשר צוה יהוה את משה--אל בני ישראל  בהר סיני  {ש}

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen:

2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt,

3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums.

4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen.

5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist.

6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist.

7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist.

8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat.

9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein.

10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein.

11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen;

12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.

13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.

14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.

15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm.

16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten.

17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten.

18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen.

19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein.

20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden;

21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu.

22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist,

23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei.

24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört.

25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera.

26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN.

27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.

28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig!

29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben!

30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.

31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben.

32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein.

33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden.

34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai.