1 Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN einen Teil des Landes als heilige Abgabe erheben: 25000 Ellen? lang und 20000 breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein.
2 Davon soll für das Heiligtum verwendet werden ein Quadrat von 500 Ellen und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum.
3 Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25000 lang und 10000 breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen.
4 Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, die das Heiligtum bedienen, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein.
5 Und den Leviten, welche im Hause dienen, soll ein Gebiet von 25000 Länge und 10000 Breite überlassen werden, dazu Städte zum Wohnen.
6 Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5000 breit und 25000 lang, entsprechend der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören.
7 Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze.
8 Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das übrige Land soll man dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.
9 So spricht Gott, der HERR: Es sei euch genug, ihr Fürsten Israels! Unterlasset gewalttätigen Frevel und Härte, übet Recht und Gerechtigkeit! Unterlasset eure Erpressungen meinem Volke gegenüber, spricht Gott, der HERR!
10 Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat haben!
11 Epha und Bat sollen gleiches Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Chomers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Chomers sein; ihr Maß soll sich nach dem Chomer richten.
12 Ein Schekel habe zwanzig Gera. Fünf Schekel sollen euch fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, die Mine aber gelte fünfzig Schekel.
13 Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt. Ein Sechstel Epha von einem Chomer Weizen, und ein Sechstel Epha von einem Chomer Gerste.
14 Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor von zehn Bat; denn zehn Bat machen ein Chomer.
15 Und je ein Lamm von zweihundert Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer, um damit Sühne zu erwirken, spricht Gott, der HERR.
16 Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein.
17 Dagegen liegt dem Fürsten ob, auf die Feste, Neumonde, Sabbate und alle hohen Feste des Hauses Israel Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer zu geben. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Dankopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.
18 So spricht Gott, der HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen tadellosen jungen Farren nehmen und das Heiligtum entsündigen.
19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des innern Vorhofs tun.
20 Also sollst du auch am siebenten des Monats tun, für den, welcher aus Versehen oder aus Unverstand gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühne erwirken.
21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten. An den sieben Tagen des Festes soll man ungesäuertes Brot essen.
22 An jenem Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Farren zum Sündopfer darbringen.
23 Und während der sieben Festtage soll er alle Tage dem HERRN sieben tadellose Farren und Widder zum Brandopfer herrichten; und zum Sündopfer täglich einen Ziegenbock.
24 Er soll auch ein Speisopfer machen: je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha.
25 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er an dem Fest ein Gleiches tun: sieben Tage lang Sündopfer, Brandopfer und Speisopfer samt dem Öl.
1 "你们抽签分地为业的时候, 要献上一份给耶和华作圣区, 长十二公里半, 宽十公里(此译法参古译本, "十公里"原文作"五公里"); 整个地区都是圣的。
2 其中要有一块作为圣所之地, 长二百五十公尺, 宽二百五十公尺, 四面见方; 周围再有二十五公尺作空地。
3 你们要从所量的圣区量出一块地来, 长十二公里半, 宽五公里, 其中要有圣所, 是至圣的地方。
4 这是整个地区中的一块圣地, 要归给那些在圣所里供职, 亲近事奉耶和华的祭司, 作他们房屋之地和圣所之圣地。
5 其余的一块地, 长十二公里半, 宽五公里, 要归给在圣殿里供职的利未人, 作为二十间房屋的基业。
6 "你们要划分一块地作城的基业, 宽两公里半, 长十二公里半, 在所献的圣区旁边, 归给以色列全家。
7 "归给君王之地要在所献的圣区和城的基业两旁, 一块对着所献的圣区, 一块对着城的基业, 从西边那块地的西面边界, 到东边那块地的东面边界, 长度与每支派所分得的地一样长。
8 这地在以色列中要归给君王作基业。我所立的君王都不可再欺压我的子民, 却要按支派把地分给以色列家。"
9 主耶和华这样说: "以色列的君王啊! 你们所作的该够了吧。你们要除掉强暴和毁灭的事, 施行公平和公义。不要再掠夺我子民的产业。这是主耶和华的宣告。
10 你们要用公道的天秤、公道的量器。
11 量液体的‘罢特’和量固体的‘伊法’的容量要相同: 一‘罢特’等于‘贺梅珥’的十分之一; 一‘伊法’也等于‘贺梅珥’的十分之一, 都以‘贺梅珥’的容量为准。
12 重量单位的一‘舍客勒’是二十‘季拉’; 二十‘舍客勒’, 加二十五‘舍客勒’和十五‘舍客勒’、就是你们的一‘弥那’。
13 "你们所当献的供物是这样: 一‘贺梅珥’小麦, 要献一‘伊法’的六分之一; 一‘贺梅珥’大麦, 要献一‘伊法’的六分之一。
14 献油的规定是这样: 要用‘罢特’来量, 一‘柯珥’要献一‘罢特’的十分之一。原来一‘柯珥’等于十‘罢特’或是一‘贺梅珥’, 因为十‘罢特‘就是一‘贺梅珥’。
15 从以色列肥沃的草场上, 每二百只羊中要献一只羊羔。这些供物要作素祭、燔祭和平安祭, 为他们赎罪。这是主耶和华的宣告。
16 国中所有的人民都要奉上供物给以色列的君王。
17 君王要在节期、月朔、安息日, 就是在以色列家一切规定的节日上, 奉上燔祭、素祭和奠祭。他要预备赎罪祭、素祭、燔祭和平安祭, 为以色列家赎罪。"
18 主耶和华这样说: "正月初一日, 你要取一头无残疾的公牛犊, 洁净圣所。
19 祭司要取些赎罪祭牲的血, 抹在殿的门框、祭坛台上的四角, 以及内院的门框上。
20 正月初七日, 你也要为犯了误杀罪的或因愚蒙而犯罪的人这样行, 为圣殿赎罪。
21 "正月十四日, 你们要守逾越节, 节期共七天, 期间你们要吃无酵饼。
22 在那一天, 君王要为自己和国中所有的人民预备一头公牛作赎罪祭。
23 这节期的七天, 每天他都要为耶和华预备无残疾的公牛七头和公绵羊七只作燔祭; 他每天又要预备公山羊一只作赎罪祭。
24 他也要预备素祭, 每一头公牛要与十七公升细面一同献上, 每一只公绵羊要与十七公升细面一同献上; 每份十七公升的细面加油三公升。
25 七月十五日, 守节的时候, 他也要这样行, 照着逾越节的赎罪祭、燔祭、素祭和油的条例去作。"