1 耶和华对摩西和亚伦说:

2 "如果有人在皮肉上生了瘤, 或癣, 或火斑, 后来皮肉变成了大痲风病症(本章病名多不能确定它们的学名。传统翻译作"痲风"的希伯来字, 本章用来形容不同的皮肤病症), 就要把他带到一个作祭司的亚伦子孙那里。

3 祭司要察看皮肉上的病症; 如果患处的毛已经变白("变白"或译: "较其他皮肉色泽显然为深"), 病症的现象又深透皮下的肉, 就是大痲风病症, 祭司发现这样, 就要宣布他为不洁净。

4 火斑若是在他的皮肉上发白, 但没有深透皮肤的现象, 上面的毛也没有变白, 祭司就要把患者隔离七天。

5 到了第七天, 祭司要察看他, 如果看见病情止住了, 皮上的患处没有蔓延, 祭司还要把他再隔离七天。

6 到了第七天, 祭司要再察看他; 如果看见患处色泽变淡, 也没有在皮上蔓延, 祭司就要宣布他为洁净, 这不过是癣; 他洗净衣服, 就得洁净了。

7 但是祭司察看, 宣布他洁净以后, 癣若是在皮上蔓延, 他就要再次给祭司察看。

8 祭司要察看他; 如果发现癣在皮上蔓延了, 祭司就要宣布他为不洁净; 这是大痲风。

9 "如果有人感染到大痲风, 就要带他到祭司那里。

10 祭司要察看, 如果发现皮上有白色浮肿, 毛已经变白, 患处的肉红肿,

11 这就是皮肉上的潜伏性痲风病发作, 祭司要宣布他为不洁净; 不必隔离观察, 因为他已经不洁净。

12 如果祭司认为痲风病已在皮上蔓延, 从头到脚遮满了患病者全身的皮,

13 那么祭司就要察看; 如果看见痲风布满了他的全身, 祭司就要宣布那患病者为洁净; 因为全身变白, 就算是洁净。

14 但他身上什么时候出现红肿的肉, 他就成为不洁净。

15 祭司发现那红肿的肉, 就要宣布他为不洁净; 红肿的肉原来是不洁净的, 是痲风病。

16 但红肿的肉若是再复原, 又变成白, 他就要到祭司那里,

17 祭司要察看; 如果看见患处变白了, 祭司就要宣布那患病者为洁净的; 他就洁净了。

18 "人若是在皮肉上生了疮, 已经医好了;

19 但在长疮之处又起了白色浮肿, 或是白中带红的火斑, 他就要给祭司察看。

20 祭司要察看; 如果发现有深透皮肤的现象, 上面的毛也变白了, 祭司就要宣布他为不洁净; 这就是在疮中发作出来的痲风病。

21 但如果祭司察看病情, 看见上面没有白毛, 也没有深透皮肤, 只是发暗而已, 祭司就要把他隔离七天;

22 如果在皮肤上蔓延, 祭司就要宣布他为不洁净; 这就是痲风病。

23 火斑若是在原处止住, 没有蔓延, 就是疮的疤痕, 祭司就要宣布他为洁净。

24 "如果人的皮肉发炎, 发炎红肿的肉成了火斑, 白中带红, 或是纯白,

25 祭司就要察看病情; 如果发现火斑中的毛变白了, 又有深透皮肤的现象, 这就是从发炎发作出来的痲风病。祭司就要宣布他为不洁净; 这是痲风病。

26 但如果祭司察看病情, 看见火斑中没有白毛, 也没有深透皮肤, 只是发暗而已, 祭司就要把他隔离七天。

27 到了第七天, 祭司要察看; 火斑若是在皮上蔓延, 祭司就要宣布他为不洁净, 这是痲风病。

28 火斑若是在原处止住, 没有在皮上蔓延, 只是发暗而已, 这是发炎肿瘤, 祭司就要宣布他为洁净, 因为这只是发炎的疤痕。

29 "无论男女, 如果在头上或是胡须上受到感染,

30 祭司要察看那病; 如果发现有深透皮肤的现象, 而且还有黄色细毛, 祭司就要宣布他为不洁净, 这是癞痢, 是头上或是胡须上的痲风病。

31 祭司察看癞痢的患处; 如果看见没有深透皮肤的现象, 那里也没有黑毛, 祭司就要把那患癞痢的人隔离七天。

32 到了第七天, 祭司要察看患处; 如果看见癞痢没有蔓延, 那里也没有黄毛, 癞痢也没有深透皮肤的现象,

33 那人就要剃去须发, 患癞痢的地方却不可剃; 祭司要把那患癞痢的人再隔离七天。

34 到了第七天, 祭司要再察看那癞痢; 如果看见癞痢在皮上没有蔓延, 也没有深透皮肤的现象, 祭司就要宣布他为洁净; 他洗净衣服, 就洁净了。

35 但是他得洁净以后, 癞痢若是在皮上蔓延,

36 祭司就要察看; 如果发现癞痢在皮上蔓延, 祭司不必找黄毛, 他已经不洁净。

37 如果祭司认为, 癞痢已经止住, 那里也长了黑毛; 癞痢已经痊愈, 那人就洁净了, 祭司要宣布他为洁净。

38 "无论男女, 皮肉上若是起了斑点, 白色的斑点,

39 祭司就要察看; 如果发现斑点在皮肉上呈灰白色, 这是皮肤出疹, 那人是洁净的。

40 "人的头发若是掉下了, 只不过是秃头, 还是洁净的。

41 人的头顶上若是掉下了头发, 只不过是秃额, 他还是洁净的。

42 但是头顶秃处或是额前秃处, 若有白中带红的病症, 这就是痲风病, 在他的头顶秃处或是额前处发作。

43 祭司就要察看, 如果发现在他头顶秃处或是额前秃处, 有白中带红的浮肿病症, 像皮肉上痲风病的现象,

44 那人就是患了痲风病, 就不洁净; 祭司要宣布他为不洁净, 那人头上染了痲风。

45 "身上患有痲风病的人, 要撕裂自己的衣服, 披头散发, 遮盖上唇喊叫: ‘不洁净! 不洁净! ’

46 在他患病的日子里, 他是不洁净的; 他既然不洁净, 就要独居, 住在营外。

47 "染了痲风病的衣服, 无论是羊毛衣服或是麻布衣服;

48 不论是编结的或是纺织的; 是麻布的或是羊毛的; 是皮子或是皮子做成的任何物件;

49 病症若是在衣服或皮子、编结物或纺织物, 或任何皮子做成的器具上发绿或发红, 那就是发霉("发霉"与"恶性皮肤病"是同一希伯来字)的现象, 要给祭司察看。

50 祭司要察看那现象, 把染了病症之物隔离七天。

51 到了第七天, 祭司要察看那病症; 如果那病症在衣服、编结物、纺织物、皮子, 或是任何皮子做成的物件上蔓延, 这就是顽恶的霉, 那件物件就不洁净了。

52 染上病症的衣服, 无论是编结的或是纺织的, 是羊毛或是麻布, 或任何皮子做的物件, 都要烧掉。因为那是顽恶的霉, 所以要用火烧掉。

53 "但如果祭司察看病症, 在衣服、编结物、纺织物, 或是皮子做的任何物件上, 没有蔓延,

54 祭司就要吩咐人把它洗净, 然后再隔离七天。

55 洗净以后, 祭司要察看; 如果看见那病症没有转变, 虽然没有蔓延, 那物件仍是不洁净; 要用火把它烧掉, 因为里外都腐蚀了。

56 "但如果祭司察看的时候, 看见它洗净以后, 色泽暗淡了, 就要把那部分从衣服或是皮子、编结物或纺织物上撕下来。

57 如果病症再出现在剩下的衣服、编结物、纺织物或任何皮子做的物件上, 那就是病症仍然发作, 染了病症的物件, 要用火烧掉。

58 如果病症离开了, 经过洗净, 剩下的衣服, 无论编结的或是纺织的, 或任何皮子做的物件, 只要再洗一次, 就洁净了。"

59 以上是与羊毛衣服或是麻布衣服、编结的或纺织的或任何皮子做的物件有关的发霉律例, 可以断定洁净, 或是不洁净。

1 Und der HErr redete mit Mose und Aaron und sprach:

2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffähret, oder schäbicht oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu seiner Söhne einem unter den Priestern.

3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches siehet, daß die Haare in Weiß verwandelt sind, und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist‘s gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen.

4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut seines Fleisches, und doch das Ansehen nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches, und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester denselben verschließen sieben Tage

5 und am siebenten Tage besehen. Ist‘s, daß das Mal bleibt, wie er‘s zuvor gesehen hat, und hat nicht weiter gefressen an der Haut,

6 so soll ihn der Priester abermal sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andernmal am siebenten Tage besiehet und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weiter gefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen, denn es ist Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.

7 Wenn aber der Grind weiter frißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen und rein gesprochen ist, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen;

8 wenn denn da der Priester siehet, daß der Grind weiter gefressen hat in der Haut, soll er ihn unrein urteilen, denn es ist gewiß Aussatz.

9 Wenn ein Mal des Aussatzes am Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.

10 Wenn derselbe siehet und findet, daß weiß aufgefahren ist an der Haut, und die Haare in Weiß verwandelt, und roh Fleisch im Geschwür ist,

11 so ist‘s gewiß ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein.

12 Wenn aber der Aussatz blühet in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt an bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag;

13 wenn dann der Priester besiehet und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein.

14 Ist aber roh Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein.

15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch besiehet, soll er ihn unrein urteilen; denn er ist unrein, und es ist gewiß Aussatz.

16 Verkehret sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen.

17 Und wenn der Priester besiehet und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen, denn er ist rein.

18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird, und wieder heilet,

19 danach an demselben Ort etwas weiß auffähret oder rötlich Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden.

20 Wenn dann der Priester siehet, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt; so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse worden.

21 Siehet aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind, und ist nicht tiefer denn die andere Haut, und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.

22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal.

23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist‘s die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen.

24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennet, und das Brandmal rötlich oder weiß, ist,

25 und der Priester ihn besiehet und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist gewiß Aussatz aus dem Brandmal worden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal.

26 Siehet aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt, und nicht tiefer ist denn die andere Haut, und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen.

27 Und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat‘s weiter gefressen an der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist Aussatz.

28 Ist‘s aber gestanden an dem Brandmal und nicht weiter gefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist‘s ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist eine Narbe des Brandmals.

29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart schäbicht wird,

30 und der Priester das Mal besiehet und findet, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut, und das Haar daselbst gülden und dünne, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist aussätziger Grind des Haupts oder des Barts.

31 Siehet aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die Haut, und das Haar nicht falb ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.

32 Und wenn er am siebenten Tage besiehet und findet, daß der Grind nicht weiter gefressen hat, und kein gülden Haar da ist, und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut,

33 soll er sich bescheren, doch daß er den Grind nicht beschere. Und soll ihn der Priester abermal sieben Tage verschließen.

34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besiehet und findet, daß der Grind nicht weiter gefressen hat in der Haut, und das Ansehen ist nicht tiefer denn die andere Haut, so soll ihn der Priester rein sprechen; und er soll seine Kleider waschen, denn er ist rein.

35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist,

36 und der Priester besiehet und findet, daß der Grind also weiter gefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare gülden sind; denn er ist unrein.

37 Ist aber vor Augen der Grind still gestanden, und falb Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.

38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist,

39 und der Priester siehet daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein.

40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.

41 Fallen sie ihm vorne am Haupt aus, und wird eine Glatze, so ist er rein.

42 Wird aber an der Glatze, oder da er kahl ist, ein weiß oder rötlich Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen.

43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weiß oder rötlich Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder Kahlkopf, daß es siehet, wie sonst der Aussatz an der Haut,

44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt.

45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllet und soll allerdinge unrein genannt werden:

46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, alleine wohnen, und seine Wohnung soll außer dem Lager sein.

47 Wenn an einem Kleide eines Aussatzes Mal sein wird, es sei wollen oder leinen,

48 am Werft oder am Eintracht, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an allem, das aus Fellen gemacht wird;

49 und wenn das Mal bleich oder rötlich ist am Kleid, oder am Fell, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an einigerlei Ding, das von Fellen gemacht ist: das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll‘s der Priester besehen.

50 Und wenn er das Mal siehet, soll er‘s einschließen sieben Tage.

51 Und wenn er am siebenten Tage siehet, daß das Mal hat weiter gefressen am Kleid, am Werft oder am Eintracht, am Fell oder an allem, das man aus Fellen macht, so ist‘s ein fressend Mal des Aussatzes und ist unrein.

52 Und soll das Kleid verbrennen, oder den Werft, oder den Eintracht, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin solch Mal ist; denn es ist ein Mal des Aussatzes; und soll es mit Feuer verbrennen.

53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weiter gefressen hat am Kleid, oder am Werft, oder am Eintracht, oder an allerlei Fellwerk,

54 so soll er gebieten, daß man‘s wasche, darin das Mal ist; und soll es einschließen andere sieben Tage.

55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weiter gefressen hat, so ist‘s unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat es beschabt gemacht.

56 Wenn aber der Priester siehet, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er‘s abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Werft oder vom Eintracht.

57 Wird‘s aber noch gesehen am Kleid, am Werft, am Eintracht oder allerlei Fellwerk, so ist‘s ein Fleck, und sollst es mit Feuer verbrennen, darin solch Mal ist.

58 Das Kleid aber, oder Werft, oder Eintracht, oder allerlei Fellwerk, das gewaschen ist und das Mal von ihm gelassen hat, soll man zum andernmal waschen, so ist s rein.

59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Werft und am Eintracht und an allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.