1 耶和华对摩西和亚伦说:
2 "你们要告诉以色列人, 对他们说: 如果男子的下体有异常排泄, 他的排泄物是不洁净的,
3 这异常排泄就使他不洁净; 无论下体仍有排泄流出, 或是下体的排泄已经止住了, 他都是不洁净的。
4 有异常排泄的人睡过的床, 都是不洁净的; 他坐过的家具, 都必不洁净。
5 谁触摸他的床, 都要洗净自己的衣服, 用水洗澡, 并且不洁净到晚上。
6 谁坐了有异常排泄的人所坐过的家具, 要洗净自己的衣服, 用水洗澡, 并且不洁净到晚上。
7 触摸了有异常排泄的人的身体, 就要洗净自己的衣服, 用水洗澡, 并且不洁净到晚上。
8 有异常排泄症的人, 若是吐唾沫在洁净的人身上, 那人就要洁净自己的衣服, 用水洗澡, 并且不洁净到晚上。
9 有异常排泄的人坐过的鞍, 都不洁净。
10 谁触摸他身下任何东西, 都不洁净到晚上; 拿了这些东西的, 要洗净自己的衣服, 用水洗澡, 并且不洁净到晚上。
11 谁触摸有异常排泄的人, 而没有洗手, 就要洗净自己的衣服, 用水洗澡, 并且不洁净到晚上。
12 有异常排泄的人摸过的瓦器, 必须打碎; 他摸过的任何木器, 都要用水洗净。
13 "有异常排泄的人痊愈的时候, 就要为自己得洁净计算七天, 洗净自己的衣服, 用活水洗身, 就洁净了。
14 第八天, 他要带两只斑鸠或是两只雏鸽, 来到耶和华面前, 在会幕门口交给祭司。
15 祭司要把它们献上, 一只作赎罪祭, 一只作燔祭; 祭司因那人的异常排泄, 要在耶和华面前为他赎罪。
16 "人若是遗精, 就要用水把全身洗净, 并且不洁净到晚上。
17 无论是衣服或是皮革, 被精液染污, 都要用水洗净, 并且不洁净到晚上。
18 至于女人, 男人若是与她同睡性交, 两人都要用水洗澡, 并且不洁净到晚上。
19 "如果女人身上排泄的是经血, 她必污秽七天; 摸她的, 都不洁净到晚上。
20 在她污秽的时期, 她躺过的东西, 都不洁净; 她坐过的东西, 也都不洁净。
21 触摸她的床的, 都要洗净自己的衣服, 用水洗澡, 并且不洁净到晚上。
22 触摸她坐过的任何家具, 都要洗净自己的衣服, 用水洗澡, 并且不洁净到晚上。
23 在女人的床上, 或是在她坐过的家具上, 如果有别的东西, 人摸了它, 就不洁净到晚上。
24 男人若是与那女人同睡, 染上她的污秽, 就不洁净七天; 他躺过的床都不洁净。
25 "女人若是在月经污秽期以外, 血漏多日; 或是月经污秽期过长, 患有血漏症; 她在这些血漏的日子是不洁净的, 好像她在月经污秽的日子不洁净一样。
26 她在血漏症的日子躺过的床, 都像她在月经污秽时的床一样; 她所坐过的家具, 都不洁净, 像月经污秽的时候一样。
27 触摸这些东西的, 都不洁净; 要洗净自己的衣服, 用水洗澡, 并且不洁净到晚上。
28 女人的血漏若是洁净了, 她要计算七天, 然后就洁净了。
29 第八天, 她要拿两只斑鸠或两只雏鸽, 带到会幕门口, 交给祭司。
30 祭司要献一只作赎罪祭, 一只作燔祭; 祭司要在耶和华面前, 因那妇人血漏的不洁, 为她赎罪。
31 "你们要这样叫以色列人远离他们的不洁, 免得他们玷污我在他们中间的会幕, 他们就因自己的不洁而死亡。"
32 以上是关于因为异常排泄和遗精, 成为不洁净,
33 以及患病污秽的妇女和患血漏的男女, 还有男人与不洁净的女人同睡的律例。
1 Und der HErr redete mit Mose und Aaron und sprach:
2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein.
3 Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch vom Fluß eitert oder verstopft ist.
4 Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzet, wird unrein werden.
5 Und wer sein Lager anrühret; der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
6 Und wer sich setzt, da er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
7 Wer sein Fleisch anrühret, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
8 Wenn er seinen Speichel wirft auf den der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
9 Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden.
10 Und wer anrühret irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
11 Und welchen er anrühret, ehe er die Hände wäschet, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
12 Wenn er ein irden Gefäß anrühret, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen.
13 Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nach dem er rein worden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.
14 Und am achten Tage soll er zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben nehmen und vor den HErrn bringen vor der Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben.
15 Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HErrn seines Flusses halben.
16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgehet, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
17 Und das Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen beflecket ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend
18 Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
19 Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage beiseit getan werden; wer sie anrühret, der wird unrein sein bis auf den Abend.
20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, wird unrein sein; und worauf sie sitzt, wird unrein sein.
21 Und wer ihr Lager anrühret, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
22 Und wer anrühret irgendwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
23 Und wer etwas anrühret, das auf ihrem Lager, oder wo sie gesessen, gelegen oder gestanden, soll unrein sein bis auf den Abend.
24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm; der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, darauf er gelegen ist, wird unrein sein.
25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht allein zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie fleußt; wie zur Zeit ihrer Absonderung, so soll sie auch hie unrein sein.
26 Alles Lager, darauf sie liegt, die ganze Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer Absonderung. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich der Unreinigkeit ihrer Absonderung.
27 Wer der etwas anrühret, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
28 Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; danach soll sie rein sein.
29 Und am achten Tage soll sie zwo Turteltauben oder zwo junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
30 Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer und sie versöhnen vor dem HErrn über dem Fluß ihrer Unreinigkeit.
31 So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter euch ist.
32 Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat, und dem der Same im Schlaf entgehet, daß er unrein davon wird,
33 und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.