1 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:

2 Rede zu den Söhnen Israels und sprich zu ihnen: So ein Mann ein besonderes Gelübde tut, so sollen die Seelen dem Jehovah nach deiner Schätzung sein.

3 Und es sei deine Schätzung eines Männlichen vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahrevom Sohne von 20 Jahren bis zum Sohne von 60 Jahren, und es sei deine Schätzung fünfzig Schekel Silber; nach dem Schekel des Heiligtums.

4 Und ist es ein WeibWeibliches, soll deine Schätzung dreißig Schekel sein.

5 Und wenn von fünf zu zwanzig Jahrenvom Sohne von 5 Jahren bis zum Sohne von 20 Jahren, so soll deine Schätzung für das männliche zwanzig Schekel und für das weibliche zehn Schekel sein.

6 Und wenn von einem Monat bis zu fünf JahrenSohne eines Monats bis zum Sohne von 5 Jahren, so soll deine Schätzung für das männliche fünf Schekel Silber und für das weibliche deine Schätzung drei Schekel Silber sein.

7 Und wenn sechzig Jahre und darübervom Sohne von 60 Jahren und darüber, so sei deine Schätzung, wenn männlich, fünfzehn Schekel und für das weibliche zehn Schekel.

8 Und ist er zu arm für deine Schätzung, so stelle man ihn vor den Priester, und der Priester schätze ihn; je nach demnach dem Munde, wozu die Hand des Gelobenden zureicht, schätze ihn der Priester.

9 Und ist es ein Vieh, davon man Jehovah eine Opfergabe darbringen will, so soll alles, was man davon dem Herrn gibt, heilig sein.

10 Man soll dasselbe nicht wechseln und nicht vertauschen, weder das gute um ein schlechtes, noch das schlechte um ein gutes; vertauschtvertauschend vertauschen man es aber doch Vieh um Vieh, so soll es und das Vertauschte heilig sein.

11 Und ist es irgendein unreines Vieh, das man Jehovah nicht als Opfergabe darbringen kann, so stelle man das Stück Vieh vor den Priester.

12 Und der Priester schätze es, sei es gut oder schlechtzwischen Gutem und zwischen Schlechtem; wie der Priester es schätzt, so sei es.

13 Und will man es lösenlösend lösen, so tue man ein Fünftel über die Schätzung dazu.

14 Und so ein Mann sein Haus dem Jehovah heiligt, so daß es ihm heilig sei, so schätze es der Priester, wie gut oder wie schlechtzwischen Gutem und zwischen Schlechtem es sei. So wie es der Priester schätzt, so bestehe es.

15 So aber, der sein Haus geheiligt hat, es lösen will, der tue den fünften Teil der Schätzung in Silber dazu, so ist es sein.

16 Und so ein Mann von dem Felde seines Eigentums Jehovah heiliget, so geschehe deine Schätzung im Verhältnisnach dem Munde zu der Aussaat; die Aussaat von einem Chomer Gerste für fünfzig Schekel Silbers.

17 Wenn er vom Jubeljahr an sein Feld heiligt, so bestehe es nach deiner SchätzungAnordnung!

18 Und heiligt er sein Feld nach dem Jubeljahr, so rechne ihm der Priester das Silber nach den Jahrennach dem Munde der Jahre, die noch bis zum Jubeljahr übrig sind; und es werde von deiner Schätzungnach dem Munde der Jahre abgezogen.

19 Und will, der es heiligte, das Feld lösenlösend lösen, so tue er ein Fünftel des Silbers deiner SchätzungAnordnung dazu, und es bestehe als sein.

20 Und löset er das Feld nicht und verkauft er das Feld an einen anderen Mann, so soll es nicht mehr gelöst werden.

21 Wenn das Feld im Jubeljahr ausgeht, so ist es dem Jehovah heilig, wie ein gebanntes Feld. Es wird Eigentum des Priesters.

22 Und heiligt einer dem Jehovah ein Feld, das er kaufte, welches nicht vom Felde seines Eigentums ist,

23 So rechne ihm der Priester den Betrag deiner SchätzungAnordnung bis zum Jubeljahr und gebe deine SchätzungAnordnung an demselben Tag, auf daß es Jehovah heilig sei.

24 Im Jubeljahr kehrt das Feld an den zurück, von dem er es gekauft, dem es als Eigentum im Lande zugehört.

25 Und all deine SchätzungAnordnung sei nach dem Schekel des Heiligtums. Zwanzig Gera sei der Schekel.

26 Nur das Erstgeborene vom Vieh, das Jehovahs Erstgeburt ist, soll kein Mann heiligen, weder Ochse noch Kleinvieh. Jehovahs ist es.

27 Und ist es von unreinem Vieh, so löse man es ein nach deiner Schätzung und tue ein Fünftel dazu; wird es aber nicht gelöst, so verkaufe man es nach deiner SchätzungAnordnung.

28 Alles Gebannte jedoch, das ein Mann Jehovah bannt, von allem, das sein ist, vom Mensch und vom Vieh und vom Felde seines Eigentums, soll weder verkauft, noch gelöst werden: alles Gebannte ist Jehovah hochheiligdas Heilige des Heiligen.

29 Alles Gebannte, was von Menschen gebannt wird, darf nicht eingelöst werden, es muß des Todes sterben.

30 Und aller Zehnte des Landes, von der Saat des Landes von der Baumfrucht, ist Jehovahs, es ist Jehovah heilig.

31 Und will ein Mann etwas von seinem Zehnten lösenlösend lösen, so tue er ein Fünftel dazu.

32 Und aller Zehnte vom Rinde und vom Kleinvieh, von allem, das unter der Rute durchzieht, soll das zehnte Jehovah heilig sein!

33 Er soll nicht forschen, ob es gut oder schlechtzwischen gut zum Schlechten sei, und er soll nicht vertauschen. Und vertauschtvertauschend vertauscht er es, so soll es mit dem Eingetauschten heilig sein und nicht gelöst werden.

34 Dies sind die Gebote, die Jehovah dem Mose an die Söhne Israels auf dem Berg Sinai geboten hat.