1 Und Jehovah redete zu Mose und sprach:

2 Dies ist das Gesetz für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung. Und er werde vor den Priester gebracht.

3 Und der Priester gehe hinaus außerhalb des Lagers, und der Priester sehe: und siehe, ist das Aussatzmal geheilt an dem Aussätzigen:

4 So gebiete der Priester, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige, reine Vögel und Zedernholz und Scharlach doppelt gefärbt und Ysop nehme;

5 Und der Priester gebiete, daß man einen der Vögel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigemd.h. fließendem Wasser.

6 Und den lebendigen Vogel, den nehme er und das Zederholz und den doppelt gefärbten Scharlach und den Ysop und tauche sie und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels, der über dem lebendigend.h. fließendem Wasser geschlachtet worden,

7 Und spritze davon siebenmal über den, der sich vom Aussatze reinigen läßt, und reinige ihn; und entsende den lebendigen Vogel über das Felddas Angesicht des Feldes hin.

8 Und der zu Reinigende wasche seine Kleider und schere all sein Haar ab und bade im Wasser, so ist er rein, und nachher komme er ins Lager, bleibe aber sieben Tage außerhalb seines Zeltes.

9 Und am siebenten Tag schere er all sein Haar, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen und all sein Haar schere er; und wasche seine Kleider und bade sein Fleisch im Wasser und er ist rein.

10 Und am achten Tage nehme er zwei Lämmer ohne Fehl und ein Mutterlamm ohne Fehl von einem Jahreine Tochter von einem Jahr und drei Zehntel Semmelmehl als Speiseopfer, mit Öl vermischt, und ein Log Öl.

11 Und der reinigende Priester lasse den Mann, der sich reinigen läßt, samt denselben vor Jehovah an den Eingang des Versammlungszeltes stehen.

12 Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es dar zum Schuldopfer, und das Log Öl, und webe sie als Webe vor Jehovah;

13 Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer ist das Schuldopfer des Priesters; es ist allerheiligstdas Heilige des Heiligen.

14 Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und der Priester gebe es auf das rechte Ohrläppchen des zu Reinigenden und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

15 Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße in seine linke flache Hand;

16 Und tauche der Priester seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken flachen Hand ist, und spritze mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor Jehovah;

17 Und von dem übrigen des Öls aus seiner flachen Hand gebe der Priester dem sich Reinigenden auf das rechte Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf dem Blute des Schuldopfers;

18 Und gebe das übrige von dem Öl, das auf des Priesters flacher Hand ist, auf das Haupt des zu Reinigenden, und der Priester sühne über ihm vor Jehovah.

19 Und der Priester mache das Sündopfer und sühne über den sich Reinigenden von seiner Unreinheit, und schlachte hernach das Brandopfer.

20 Und der Priester lasse aufgehen das Brandopfer und das Speiseopfer auf dem Altar, und der Priester sühne über ihm, und er ist rein.

21 Und wenn er arm ist und seine Hand nicht hinreicht, so nehme er ein Lamm als Schuldopfer zur Webe, über ihm zu sühnen, und ein Zehntel Semmelmehl, mit Öl vermischt, zum Speiseopfer, und ein Log Öl;

22 Und zwei Turteltauben oder zwei junge TaubenSöhne einer Taube, wofür seine Hand hinreicht, und eine sei ein Sündopfer und die anderedie eine ein Brandopfer.

23 Und am achten Tage seiner Reinigung bringe er sie zum Priester an den Eingang des Versammlungszeltes vor Jehovah.

24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webe vor Jehovah.

25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers, und der Priester nehme von dem Blut des Schuldopfers und gebe es dem sich Reinigenden auf das rechte Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand, und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

26 Und von dem Öl gieße der Priester auf des Priesters linke flache Hand,

27 Und es spritze der Priester mit seinem rechten Finger siebenmal von dem Öl auf seiner linken flachen Hand vor Jehovah.

28 Und der Priester gebe von dem Öl auf seiner flachen Hand auf das rechte Ohrläppchen des zu Reinigenden, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes auf den Ort des Blutes des Schuldopfers.

29 Und das übrige von dem Öl auf des Priesters flacher Hand gebe er auf den Kopf des sich Reinigenden, um über ihm zu sühnen vor Jehovah;

30 Und opferemache die eine von den Turteltauben oder von den jungen TaubenSöhne einer Taube, wozu seine Hand reicht;

31 Das, wozu seine Hand reicht, die eine als Sündopfer und die anderedie eine als Brandopfer, auf dem Speiseopfer; und der Priester sühne über dem sich Reinigenden vor Jehovah.

32 Dies ist das Gesetz für den, an dem das Aussatzmal war, und dessen Hand zu seiner Reinigung nicht hinreichte.

33 Und Jehovah redete zu Mose und zu Aharon und sprach:

34 Wenn ihr zum Land Kanaan kommet, das Ich euch zum Eigentum gebe, und Ich tuegebe das Aussatzmal in ein Haus im Lande eures Eigentums.

35 So komme der, dessen das Haus ist, und sage dem Priester an und spreche: Es hat sich mir etwas wie ein Mal im Haus gezeigt.

36 Und der Priester gebiete, daß sie das Haus räumen, bevor der Priester kommt, um das Mal zu sehen, auf daß nicht alles im Hause unrein werde; und danach gehe der Priester hinein, das Haus zu sehen.

37 Und sieht er das Mal, und siehe, das Mal ist an den Wänden des Hauses: grünliche oder rötliche Vertiefungen, und ihr Ansehen ist niedriger als die Wand;

38 So gehe der Priester aus dem Haus an den Eingang des Hauses und verschließe das Haus für sieben Tage.

39 Und am siebenten Tage kehre der Priester zurück und sehe es, und siehe, hat das Mal an den Wänden des Hauses um sich gegriffen,

40 So gebiete der Priester, die Steine, an denen das Mal ist, herauszuziehen und sie sollen sie hinaus zur Stadt an einen unreinen Ort werfen.

41 Und das Haus kratze man von innen ringsum ab und schütte den Staub, den man abgekratzt, außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.

42 Und sie sollen andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man nehme anderen Staub und übertünche das Haus.

43 Wenn aber das Mal zurückkehrt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine herausgezogen, und nachdem man das Haus abgekratzt und nachdem man es übertüncht hat;

44 Und der Priester kommt und sieht, und siehe, das Mal hat um sich gegriffen im Hause, so ist es ein zerfressender Aussatz im Hause: es ist unrein.

45 Und man reiße das Haus ein, seine Steine und seine Hölzer und all den Staub des Hauses, und bringe es hinaus außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort.

46 Und wer in das Haus hineingeht in all den Tagen, da er es verschlossen hat, soll unrein sein bis zum Abend.

47 Und wer in dem Hause liegt, soll seine Kleider waschen; und wer im Hause ißt, soll seine Kleider waschen.

48 Kommtkommend kommt aber der Priester und sieht, und siehe, das Mal hat im Hause nicht um sich gegriffen, nachdem das Haus übertüncht worden ist, so erkläre der Priester das Haus für rein, denn das Mal ist geheilt.

49 Und er nehme, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel und Zedernholz und Scharlach doppelt gefärbt und Ysop;

50 Und schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigemd.h. fließendem Wasser,

51 Und nehme das Zedernholz und den Ysop und den doppelt gefärbten Scharlach und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in die lebendigen Wasser und spritze siebenmal gegen das Haus;

52 Und entsündige das Haus mit dem Blut des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Zedernholz und mit dem Ysop und mit dem doppelt gefärbten Scharlach.

53 Und den lebendigen Vogel entsende er hinaus aus der Stadt über das Feld hindas Angesicht des Feldes, und sühne über dem Haus; und es ist rein;

54 Dies ist das Gesetz für alles Aussatzmal und den NethekGrind;

55 Und für den Aussatz am Kleide und am Hause.

56 Und über die GeschwulstErhebung, den Schorf und den lichten Fleck.

57 Zu unterweisen über den Tag, da man unrein, und den Tag, da man rein ist. Das ist das Gesetz von dem Aussatz.