1 "耶和华你的 神把列国的民剪除了, 耶和华你的 神把他们的地赐给了你, 你赶走了那些国民, 住在他们的城市和房屋以后,

2 你就要在耶和华你的 神赐给你得为业的地上, 为自己分别三座城。

3 你要为自己预备道路, 又要把耶和华你的 神给你作产业的地分为三区, 使误杀人的可以逃到那里去。

4 "误杀人的逃到那里, 就可以存活, 规例是这样: 无意杀了人, 彼此又素无仇恨的,

5 譬如他和邻舍同进森林砍伐树木, 他手里挥着斧子砍伐树木的时候, 斧头竟脱了把, 落在邻舍身上, 以致那人死了, 他就可以逃到这些城中的一座去, 这样他就可以活命,

6 免得报血仇的, 心中怒火如焚的时候, 追赶那误杀人的, 因为路途长远, 就追上了他, 把他杀死; 其实他没有该死的罪, 因为他和那人素无仇恨。

7 因此我吩咐你: ‘你要为自己分别三座城。’

8 如果耶和华你的 神照着他向你列祖起过的誓, 扩张你的境界, 把他应许赐给你列祖的全地, 都赐给了你,

9 如果你谨守遵行我今日吩咐你的这一切诫命, 爱耶和华你的 神, 常常行他的道路, 你就要在这三座城以外, 再加添三座城;

10 免得无辜人的血, 流在耶和华你的 神要赐给你作产业的地上, 以致流人血的罪归在你身上。

11 "但是, 如果有人恨他的邻舍, 埋伏着等他, 起来攻击他, 把他杀死了, 然后逃到这些城中的一座;

12 他本城的长老要派人去, 把他从那里带出来, 交在报血仇的人手中, 好把他处死。

13 你的眼睛不可顾惜他, 却要把流无辜人的血的罪从以色列中除掉, 好使你平安无事。

14 "在耶和华你的 神要赐给你承受为业的地上, 不可挪移你邻舍的地界, 因为那是先人立定的。

15 "人无论有什么过错, 或是犯了什么罪恶, 不可凭着一个见证人的指证, 总要凭着两个见证人的口供, 或是三个见证人的口供, 才可以确定。

16 如果有强横的见证人起来, 指证某人作恶,

17 那么, 两个彼此争讼的人, 就要站在耶和华面前, 和当时在职的祭司与审判官面前。

18 审判官要仔细查问; 如果见证人是个假证人, 作假见证陷害自己的兄弟,

19 你们就要像他想怎样对待自己的兄弟一样对待他, 这样, 你就把那恶从你们中间除掉。

20 其余的人听见了, 就必害怕, 不敢再在你中间行这样的恶事了。

21 你的眼睛不可顾惜, 要以命偿命, 以眼还眼, 以牙还牙, 以手还手, 以脚还脚。"

1 Wenn der HErr, dein GOtt, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HErr, dein GOtt, geben wird, daß du sie einnehmest, und in ihren Städten und Häusern wohnest,

2 sollst du dir drei Städte aussondern im Lande, das dir der HErr, dein GOtt, geben wird einzunehmen.

3 Und sollst gelegene Orte wählen und die Grenze deines Landes, das dir der HErr, dein GOtt, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat.

4 Und das soll die Sache sein, daß dahin fliehe, der einen Totschlag getan hat, daß er lebendig bleibe: Wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat vorhin keinen Haß auf ihn gehabt,

5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und holete mit der Hand die Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe, der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe,

6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihm seine Seele, so doch kein Urteil des Todes an ihm ist, weil er keinen Haß vorhin zu ihm getragen hat.

7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst.

8 Und so der HErr, dein GOtt, deine Grenze weitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat, deinen Vätern zu geben

9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du danach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HErrn, deinen GOtt, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien,

10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Lande vergossen werde, das dir der HErr, dein GOtt, gibt zum Erbe, und kommen Blutschulden auf dich.

11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihm seine Seele tot und fleucht in dieser Städte eine,

12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe.

13 Deine Augen sollen sein nicht verschonen, und sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir‘s wohlgehe.

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorigen gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande das dir der HErr, dein GOtt, gegeben hat einzunehmen.

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend einer Missetat oder Sünde, es sei, welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Munde zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.

16 Wenn ein freveler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,

17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HErrn, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden;

18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsch Zeugnis wider seinen Bruder gegeben,

19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du den Bösen von dir wegtust,

20 auf daß die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir.

21 Dein Auge soll sein nicht schonen. Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.