1 "如果人偷了牛或是羊, 无论是宰了或是卖了, 他必须赔偿, 以五牛还一牛, 以四羊还一羊。(本节在《马索拉抄本》为21:37)
2 "窃贼挖窟窿入屋的时候, 如果被人发现, 把他打了, 以致打死, 打死人的就没有流人血的罪。(本节在《马索拉抄本》为22:1)
3 如果太阳出来了, 他就有流人血的罪。窃贼必须赔偿, 如果他一无所有, 就要卖身, 还他所偷之物。
4 所偷之物, 无论是牛、是驴, 或是羊, 如果发现在他手中仍然活着, 他必须双倍偿还。
5 如果有人在田间或葡萄园里放牲畜吃草, 任由牲畜到别人的田里去吃草, 就必须拿自己田间最好的, 或自己葡萄园中最好的赔偿。
6 "如果火烧起来, 烧着了荆棘, 以致把别人堆积的禾捆、竖立的庄稼, 或是田园都烧尽了, 那点火的必须赔偿。
7 "如果人把银子或家中物件交给邻舍看守, 这些东西从那人的家被偷去; 如果把窃贼抓到了, 窃贼就要双倍偿还。
8 如果找不到窃贼, 那家主必要到审判官("审判官"原文作" 神")那里, 查明他有没有下手拿去邻舍的财物。
9 任何争讼的案件, 无论是为了牛、驴、羊、衣服, 或是什么遗失了的东西, 如果一方说: ‘这是我的’, 这样, 双方的案件就要带到审判官("审判官"原文作" 神")面前, 审判官定谁有罪, 谁就要双倍偿还给他的邻舍。
10 "如果人把驴、牛、羊, 或是任何牲畜交给邻舍看守, 牲畜死亡、受伤, 或是被赶去, 又没有人看见,
11 两人必须在耶和华面前起誓, 表明他没有下手拿去邻舍的财物; 如果物主接受那誓言, 看守的人就不必赔偿。
12 如果牲畜真的从看守的人那里被偷去, 他就要赔偿给物主。
13 如果真的被野兽撕碎了, 看守的人就要把被撕碎的带来作证据, 这样, 他就不必赔偿。
14 "如果人向邻舍借什么, 所借的无论是受了伤, 或是死了, 物主不在场, 借的人就必须偿还。
15 如果物主在场, 他就不必偿还; 若是雇来的, 也不必偿还, 因为他为雇价来的。
16 "如果人引诱还没有许配人的处女, 与她同寝, 他必须交出聘礼, 娶她为妻。
17 如果处女的父亲坚决不肯把女儿嫁给他, 他就要按照处女的聘礼, 交出聘银来。
18 "不可让行巫术的女人活着。
19 "凡与牲畜同寝的, 那人必须处死。
20 "除了独一的耶和华以外, 还献祭给别神的, 那人必须灭绝。
21 不可欺负寄居的, 也不可压迫他, 因为你们在埃及地也作过寄居的。
22 不可苦待任何孤儿寡妇。
23 如果你们真的苦待他们, 他们一向我呼求, 我必定听他们的呼求,
24 并且我要发怒, 用刀杀死你们, 使你们的妻子成为寡妇, 你们的儿女成为孤儿。
25 "如果你借钱给我的人民, 就是与你们在一起的穷人, 你对待他们不可像放债的人一样, 不可在他们身上取利。
26 如果你拿了邻居的衣服作抵押, 必须在日落之前归还给他。
27 因为这是他唯一的铺盖, 是他蔽体的衣服; 如果没有了它, 他拿什么睡觉呢?如果他向我呼求, 我必应允, 因为我是满有恩惠的。
28 "不可咒骂 神, 也不可咒诅你人民的领袖。
29 要把你丰收的五谷和初榨的新酒献上, 不可迟延; 要把你头生的儿子献给我。
30 对于牛羊头生的, 你也要这样作; 七天之内, 可以和母的在一起, 第八天就要把它献给我。
31 你们要归我作圣洁的人; 因此田间被野兽撕碎的肉, 你们不可以吃, 要把它丢给狗吃。"
1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird drob geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.
2 Ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten. Hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl.
3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei Ochse, Esel oder Schaf, so soll er‘s zwiefältig wiedergeben.
4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädiget, daß er sein Vieh lässet Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberge wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennet die Garben oder Getreide, das noch stehet, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu behalten tut, und wird demselbigen aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er‘s zwiefältig wiedergeben.
7 Findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die Götter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.
8 Wo einer den andern schuldiget um einigerlei Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so sollen beider Sachen vor die Götter kommen. Welchen die Götter verdammen, der soll‘s zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder Schaf oder irgend ein Vieh zu behalten tut, und stirbt ihm, oder wird beschädiget, oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand siehet,
10 so soll man‘s unter ihnen auf einen Eid bei dem HErrn kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Guts Herr soll‘s annehmen, daß jener nicht bezahlen müsse.
11 Stiehlt es ihm aber ein Dieb, so soll er‘s seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, so soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.
13 Wenn es jemand von seinem Nächsten entlehnet, und wird beschädiget oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er‘s bezahlen.
14 Ist aber sein Herr dabei, so soll er‘s nicht bezahlen, so er‘s um sein Geld gedinget hat.
15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht vertrauet ist, und beschläft sie, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben.
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.
18 Wer ein Vieh beschläft, der soll des Todes sterben.
19 Wer den Göttern opfert, ohne dem HErrn allein, der sei verbannet,
20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen beleidigen.
22 Wirst du sie beleidigen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören;
23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.
24 Wenn du Geld leihest meinem Volk, das arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden dringen und keinen Wucher auf ihn treiben.
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergehet.
26 Denn sein Kleid ist seine einige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich, ihn erhören; denn ich bin gnädig.
27 Den Göttern sollst du nicht fluchen und den Obersten in deinem Volk sollst du nicht lästern.
28 Deine Fülle und Tränen sollst du nicht verziehen. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben.
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schaf. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du mir‘s geben.
30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein: darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern vor die Hunde werfen.