1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach:

2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk {Eig. eine Weidetrift} rings um dieselben her den Leviten geben.

3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere.

4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum;

5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein.

6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.

7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein.

8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, {Eig. von den Vielen... von den Wenigen} sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, {Eig. von den Vielen... von den Wenigen} sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben.

9 Und Jehova redete zu Mose und sprach:

10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet,

11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.

12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, {Eig. Löser, der nächste Verwandte} daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht.

13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein.

14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein.

15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.

16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder {Hier und nachher dasselbe Wort wie: "Totschläger"}; der Mörder soll gewißlich getötet werden.

17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, {Eig. mit einem Handstein, d.h. mit einem Stein, den man handhaben kann. Desgl. V.18: Handwerkzeug} wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.

18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, {O. Gegenstand} das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden.

19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.

20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist,

21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.

22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat,

23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht:

24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten;

25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat.

26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht,

27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld.

28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. -

29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen.

30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, {Eig. antworten} daß er sterbe.

31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden.

32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor {Eig. bis zu} dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen.

33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.

34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel.

1 耶和华在耶利哥对面, 约旦河边的摩押平原, 对摩西说:

2 "你要吩咐以色列人, 叫他们从所得为业的地中, 把一些城给利未人居住, 也把这些城周围的郊区给利未人。

3 这些城要归他们居住, 城的郊区可以牧放他们的牛羊和一切牲畜, 也可以存放他们的财物。

4 "你们给利未人的城郊, 要从城墙起, 周围向外量四百五十公尺。

5 你们又要从城外, 向东面量九百公尺, 向南面量九百公尺, 向西面量九百公尺, 向北面量九百公尺, 城在中间; 这要归给他们作城外的郊区。

6 你们分给利未人的城, 其中要有六座避难城, 让误杀人的可以逃到那里去, 此外还要给他们四十二座城。

7 这样, 你们所要给利未人的城, 共为四十八座, 连城带城郊都要给他们。

8 从以色列人所得的地业中, 你们要把一些城给利未人, 人多的就要多给, 人少的就要少给; 每个支派要照着自己承受的产业, 把城分给利未人。"

9 耶和华对摩西说:

10 "你要吩咐以色列人说: ‘你们过约旦河, 进到迦南地的时候,

11 就要选择几座城, 给你们作避难城, 让误杀人的, 就是无心杀死人的, 可以逃到那里。

12 它们可以作你们逃避报仇者的避难城, 使误杀人的不至于死, 直到他站在会众面前受审判。

13 你们指定的城, 要给你们作六座避难城。

14 在约旦河东面, 你们要分出三座城; 在迦南地, 你们也要分出三座城, 都要作避难城。

15 这六座城要给以色列人和外族人, 以及他们中间居住的人作避难城, 使无心杀人的人, 都可以逃到那里去。

16 "‘如果人用铁器打人, 以致把人打死, 他就是故意杀人的; 故意杀人的必被处死。

17 如果人手里拿着可以打死人的石头打人, 以致把人打死, 他就是故意杀人的; 故意杀人的必被处死。

18 如果人手里拿着可以打死人的木器打人, 以致把人打死, 他就是故意杀人的; 故意杀人的必被处死。

19 报血仇的, 要亲自把那故意杀人的杀死; 一遇见他, 就可以杀死他。

20 如果人因怀恨把人推倒, 或是埋伏着向人扔东西, 以致把人打死;

21 或者因仇恨用手打人, 以致把人打死; 那打人的, 必被处死, 因为他是故意杀人的; 报血仇的一遇见凶手, 就可以杀死他。

22 "‘但是, 如果人没有仇恨, 忽然把人推倒, 或是无意向人投掷什么器皿,

23 或是因为没有看见, 用任何可以打死人的石头, 扔在人身上, 以致把人打死, 他本来与他无仇, 也无意害他;

24 这样, 会众就要照着典章, 在打死人的和报血仇的人中间施行裁判。

25 会众要把误杀人的, 从报血仇的人手中救出来; 他要住在城中, 直到受膏的大祭司死了。

26 但误杀人的, 若是出了他逃进的避难城的境界,

27 报血仇的在避难城境外遇着他, 把他杀了, 报血仇的就没有犯流人血的罪。

28 因为那误杀人的应该住在避难城中, 直到大祭司死了; 大祭司死了以后, 那误杀人的才可以回到他自己地业去。

29 "‘这在你们一切居住的地方, 要作你们世世代代的律例典章。

30 杀人的, 要凭着几个见证人的口供, 才可以把他处死; 如果只有一个见证人, 就不能指证把人处死。

31 犯了死罪, 故意杀人的, 你们不可收取赎价代他赎命, 因为他必被处死。

32 逃到避难城的人, 你们也不可收取他的赎价, 使他在大祭司未死以前回到本地居住。

33 这样, 你们就没有玷污你们居住的地, 因为血能玷污地; 在地上如果有流人血的, 除非流那故意杀人者的血, 那地的血就不能得赎。

34 你们不可玷污你所住的地, 就是我居住的地, 因为我耶和华是居住在以色列人中间的。’"