1 VND der erste tag des siebenden Monden / sol bey euch heilig heissen / das jr zusamen kompt / kein diensterbeit solt jr drinnen thun / Es ist ewr drometen tag.

2 Vnd solt Brandopffer thun zum süssen geruch dem HERRN / einen jungen farren / einen widder / sieben jerige lemmer on wandel.

3 Dazu jr Speisopffer / drey zehenden semelmelhs mit öle gemenget zu dem farren / zwo zehenden zu dem widder /

4 Vnd ein zehenden auff ein jglich lamb der siebenden lemmer.

5 Auch einen zigenbock zum Sündopffer / euch zu versünen /

6 vber das Brandopffer des monden vnd sein Speisopffer / vnd vber das tegliche Brandopffer mit seinem Speisopffer / vnd mit jrem Tranckopffer / nach jrem Rechten zum süssen geruch / Das ist ein opffer dem HERRN.

7 DER zehende tag dieses siebenden monden / sol bey euch auch heilig heissen / das jr zusamen kompt / vnd solt ewre Leibe casteien / vnd kein erbeit drinnen thun /

8 Sondern Brandopffer dem HERRN zum süssen geruch opffern / Einen jungen farren / einen widder / sieben jerige lemmer on wandel.

9 Mit jren Speisopffern / drey zehenden semelmelhs mit öle gemengt zu dem farren / zwo zehenden zu dem widder /

10 vnd ein zehenden ja zu einem der sieben lemmer.

11 Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das Sündopffer der versünung vnd das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer / vnd mit jrem Tranckopffer.

12 DER funffzehende tag des siebenden monden / sol bey euch heilig heissen / das jr zusamen kompt / Kein diensterbeit solt jr drinnen thun / vnd solt dem HERRN sieben tage feiren.

13 Vnd solt dem HERRN Brandopffer thun / zum opffer des süssen geruchs dem HERRN / Dreizehen junge Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel.

14 Sampt jrem Speisopffer / drey zehenden semelmelhs mit öle gemenget / ja zu einem der dreyzehen farren / zween zehenden / ja zu einem der zweien widder /

15 vnd ein zehenden / ja zu einem der vierzehen lemmer.

16 Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer mit seinem Speisopffer / vnd seinem Tranckopffer. Leui. 3.

17 AM andern tag / zwelff junge farren / zween widder / vierzehen jerige lemmer on wandel /

18 Mit jrem Speisopffer vnd Tranckopffer zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal nach dem Recht.

19 Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer / vnd mit jrem Tranckopffer.

20 AM dritten tage / eilff Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel /

21 Mit jren Speisopffern vnd Tranckopffern / zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal nach dem Recht.

22 Da zu einen bock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer.

23 AM vierden tage / zehen Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel /

24 Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern / zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern in jrer zal nach dem Recht.

25 Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer.

26 AM fünfften tage / neun Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel /

27 Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal nach dem Recht.

28 Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer.

29 AM sechsten tage / acht Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel /

30 Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern in jrer zal nach dem Recht.

31 Da zu einen bock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer.

32 AM siebenden tage / sieben Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel /

33 Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal / nach dem Recht.

34 Da zu einen bock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer.

35 AM achten / sol der tag der Versamlung(Ezereth) Versamlung / als auffm Kirchoff versamlet vnd beschlossen / vt liceat audire maledictiones etc. Deut. 28. sein / kein Diensterbeit solt jr drinnen thun.

36 Vnd solt Brandopffer opffern / zum opffer des süssen geruchs dem HERRN / Einen Farren / einen Widder / sieben jerige Lemmer on wandel /

37 Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern / zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal / nach dem Recht.

38 Da zu einen bock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer.

39 SOlchs solt jr dem HERRN thun auff ewr Fest / ausgenomen / was jr gelobd vnd freiwillig gebt zu Brandopffern / Speisopffern / Tranckopffern vnd Danckopffern.