1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,

2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind.

3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat;

4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache {Vergl. die Anm. zu 4. Mose 13,23} hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen.

5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung {O. Beschädigung} geschehen.

6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist,

7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen;

8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. {d. h. ihm zur Last} Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden.

9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas.

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst,

11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe,

12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden

13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei.

14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; {d.h. sie gehen lassen, wohin es ihr beliebt} aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin {Eig. gewaltsam} behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten:

16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen;

17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt.

18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht:

19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen,

20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer!

21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten.

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz,

23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt.

1 "在耶和华你的 神赐给你作产业的地上, 如果发现有被杀的人, 倒卧在田野, 又不知道是谁杀死他的,

2 这样, 你的长老和审判官就要出去, 量一下从被杀的人那里到四周城市的距离。

3 看看哪一座城离那被杀的人最近, 那城的长老就要从牛群中取一只母牛犊, 就是还没有耕过地、没有负过轭的。

4 那城的长老要把母牛犊牵下去, 到一个有活水长流的山谷, 就是未曾耕种过、未曾撒过种的地方, 在那里要打折母牛犊的颈项。

5 利未支派的祭司的子孙要上前来, 因为耶和华你的 神拣选了他们事奉他, 奉耶和华的名祝福。一切争讼和一切殴打的事, 都要凭他们的话决定。

6 那城所有的长老, 就是离那被杀的人最近的, 都要在山谷中, 在被折断颈项的母牛犊以上洗手。

7 他们要声明, 说: ‘我们的手未曾流过这人的血, 我们的眼也未曾看见这事。

8 耶和华啊, 求你赦免你的子民以色列, 就是你救赎的, 不要使流无辜人的血的罪归在你的子民以色列中间。’这样, 他们流人血的罪就得到赦免了。

9 如果你行耶和华看为正的事, 就可以从你中间除掉流无辜人的血的罪了。

10 "你出去和仇敌作战的时候, 耶和华你的 神把他们交在你手里, 你就把他们掳了去。

11 如果你在被掳的人中看见了容貌美好的女子, 就恋慕她, 要娶她作妻子,

12 那么, 你可以把她带进你的家里; 她要剃头修甲,

13 脱去被掳时所穿的衣服, 住在你家里, 为自己的父母哀哭一个月, 然后你才可以亲近她; 你作她的丈夫, 她作你的妻子。

14 如果将来你不喜欢她, 就要让她随意离去, 决不可为了钱把她出卖, 也不可以她为奴, 因为你已经污辱了她。

15 "如果人有两个妻子, 一个是他喜爱的, 一个是他不喜爱的, 两个都给他生了儿子; 但长子是他不喜爱的妻子生的;

16 到了他把所有的产业分给儿子承受的日子, 他不可把他喜爱的妻子的儿子立为长子, 排在他不喜爱的妻子的儿子以上, 他才是长子;

17 却要承认他不喜爱的妻子的儿子为长子, 把所有的产业分两分给他, 因为这儿子是他强壮有力的时候所生的头生子, 长子的权利本是属于他的。

18 "如果人有忤逆倔强的儿子, 不听从父母的话; 父母管教他以后, 他还是不听从;

19 他的父母就要捉住他, 把他带到当地的城门, 去见本城的长老,

20 对本城的长老说: ‘我们这个儿子忤逆倔强, 不听从我们的话, 是个贪食好酒的人。’

21 全城的人就要用石头打死他; 这样, 你就把那恶从你们中间除掉。以色列众人听见了, 就都惧怕。

22 "如果人犯了该死的罪, 被处死以后, 你就把他挂在木头上;

23 他的尸体不可留在树上过夜, 必须在当日把他埋葬, 因为被挂在木头上的, 是受 神咒诅的; 这样, 你就不至于玷污耶和华你的 神赐给你作产业的地了。"