1 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm {d.h. dem Schläger des Diebes; O. so ist seinetwegen, d.h. des Diebes wegen; so auch V. 3} keine Blutschuld;

2 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.

3 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.

4 So jemand ein Feld oder einen Weingarten {O. ein Gartenland} abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.

5 Wenn Feuer ausbricht und Dornen {d.h. wahrsch. eine Dornenhecke} erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.

6 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;

7 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -

8 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -

9 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,

10 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer {d.h. des Viehes} soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.

11 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.

12 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.

13 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;

14 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.

15 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

16 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. -

17 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. -

18 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. -

19 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt {S. die Vorrrede} werden.

20 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.

21 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.

22 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;

23 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -

24 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; {Eig. jemand, der um Zins Geld ausleiht} ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -

25 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel {Eig. Obergewand, das als Decke benutzt wurde. Vergl. die Anm. zu Kap. 12,34; 5. Mose 22,30} zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

26 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -

27 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.

28 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter {W. mit deiner Fülle und deinem Ausfluß} sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.

29 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -

30 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

1 "如果人偷了牛或是羊, 无论是宰了或是卖了, 他必须赔偿, 以五牛还一牛, 以四羊还一羊。(本节在《马索拉抄本》为21:37)

2 "窃贼挖窟窿入屋的时候, 如果被人发现, 把他打了, 以致打死, 打死人的就没有流人血的罪。(本节在《马索拉抄本》为22:1)

3 如果太阳出来了, 他就有流人血的罪。窃贼必须赔偿, 如果他一无所有, 就要卖身, 还他所偷之物。

4 所偷之物, 无论是牛、是驴, 或是羊, 如果发现在他手中仍然活着, 他必须双倍偿还。

5 如果有人在田间或葡萄园里放牲畜吃草, 任由牲畜到别人的田里去吃草, 就必须拿自己田间最好的, 或自己葡萄园中最好的赔偿。

6 "如果火烧起来, 烧着了荆棘, 以致把别人堆积的禾捆、竖立的庄稼, 或是田园都烧尽了, 那点火的必须赔偿。

7 "如果人把银子或家中物件交给邻舍看守, 这些东西从那人的家被偷去; 如果把窃贼抓到了, 窃贼就要双倍偿还。

8 如果找不到窃贼, 那家主必要到审判官("审判官"原文作" 神")那里, 查明他有没有下手拿去邻舍的财物。

9 任何争讼的案件, 无论是为了牛、驴、羊、衣服, 或是什么遗失了的东西, 如果一方说: ‘这是我的’, 这样, 双方的案件就要带到审判官("审判官"原文作" 神")面前, 审判官定谁有罪, 谁就要双倍偿还给他的邻舍。

10 "如果人把驴、牛、羊, 或是任何牲畜交给邻舍看守, 牲畜死亡、受伤, 或是被赶去, 又没有人看见,

11 两人必须在耶和华面前起誓, 表明他没有下手拿去邻舍的财物; 如果物主接受那誓言, 看守的人就不必赔偿。

12 如果牲畜真的从看守的人那里被偷去, 他就要赔偿给物主。

13 如果真的被野兽撕碎了, 看守的人就要把被撕碎的带来作证据, 这样, 他就不必赔偿。

14 "如果人向邻舍借什么, 所借的无论是受了伤, 或是死了, 物主不在场, 借的人就必须偿还。

15 如果物主在场, 他就不必偿还; 若是雇来的, 也不必偿还, 因为他为雇价来的。

16 "如果人引诱还没有许配人的处女, 与她同寝, 他必须交出聘礼, 娶她为妻。

17 如果处女的父亲坚决不肯把女儿嫁给他, 他就要按照处女的聘礼, 交出聘银来。

18 "不可让行巫术的女人活着。

19 "凡与牲畜同寝的, 那人必须处死。

20 "除了独一的耶和华以外, 还献祭给别神的, 那人必须灭绝。

21 不可欺负寄居的, 也不可压迫他, 因为你们在埃及地也作过寄居的。

22 不可苦待任何孤儿寡妇。

23 如果你们真的苦待他们, 他们一向我呼求, 我必定听他们的呼求,

24 并且我要发怒, 用刀杀死你们, 使你们的妻子成为寡妇, 你们的儿女成为孤儿。

25 "如果你借钱给我的人民, 就是与你们在一起的穷人, 你对待他们不可像放债的人一样, 不可在他们身上取利。

26 如果你拿了邻居的衣服作抵押, 必须在日落之前归还给他。

27 因为这是他唯一的铺盖, 是他蔽体的衣服; 如果没有了它, 他拿什么睡觉呢?如果他向我呼求, 我必应允, 因为我是满有恩惠的。

28 "不可咒骂 神, 也不可咒诅你人民的领袖。

29 要把你丰收的五谷和初榨的新酒献上, 不可迟延; 要把你头生的儿子献给我。

30 对于牛羊头生的, 你也要这样作; 七天之内, 可以和母的在一起, 第八天就要把它献给我。

31 你们要归我作圣洁的人; 因此田间被野兽撕碎的肉, 你们不可以吃, 要把它丢给狗吃。"