1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.
3 Wenn er allein {W. mit seinem Leibe, d.h. unverheiratet} gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.
4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen.
5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,
6 so soll sein Herr ihn vor die Richter {H. Elohim: Götter. So auch Kap. 22,8. 9; vergl. Ps. 82} bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.
7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen.
8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.
9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter.
10 Wenn er sich {And. üb.: ihm} eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern.
11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;
13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.
14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe.
15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.
16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden.
17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.
18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig:
19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis {Eig. sein Stillsitzen} erstatten und ihn völlig heilen lassen.
20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden:
21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. {d.h. für sein Geld erkauft}
22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. {O. nach der Richter Ermessen}
23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben,
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.
26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge.
27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn.
28 Und wenn ein Ochse {Eig. ein Stück Rindvieh; so auch in den folgenden Kapiteln} einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, {W. daß er stirbt} so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.
29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden.
30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird.
31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden.
32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer {W. er} ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.
33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein,
34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, {W. zurückgeben} und das tote Tier soll ihm gehören.
35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös {W. sein Geld} teilen, und auch den toten sollen sie teilen.
36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.
37 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -
1 "你要在众民面前订立的典章是这样的。
2 如果你买希伯来人作奴仆, 他要服事你六年; 到第七年他可以自由出去, 不必补偿什么。
3 他若是单身来, 就可以单身出去; 他若是有妇之夫, 他的妻子就可以和他同去。
4 他的主人若是给他妻子, 妻子又给他生了儿女, 那么妻子和儿女都要归给主人, 他自己要单独出去。
5 如果那奴仆明明说: ‘我爱我的主人和我的妻子儿女, 不愿意自由出去。’
6 他的主人就要把他带到审判官("审判官"原文作" 神")那里, 又要把他带到门前, 或是门柱旁; 他的主人要用锥子刺穿他的耳朵, 他就要永远服事他的主人。
7 如果有人把女儿卖作婢女, 婢女不可像男仆那样出去。
8 如果主人选定她归自己, 以后又不喜欢她, 就要准她赎身; 主人没有权力可以把她卖给外族人, 因为主人曾经欺骗了她。
9 如果主人选定她归自己的儿子, 就必须照着待女儿的规矩待她。
10 如果他另娶一个妻子, 那么, 对她的饮食、衣着和性的需要, 仍然不可减少。
11 如果他不向她行这三样, 她就可以自由出去, 不必补偿什么。
12 "打人以致把人打死的, 必要把那人处死。
13 人若不是蓄意杀人, 而是 神交在他手中的, 我就给你设立一个地方, 他可以逃到那里去。
14 若有人任意待他的邻舍, 用诡计把他杀了, 你要把他从我的祭坛那里拿去处死。
15 "打父母的, 必要把那人处死。
16 "拐带人口的, 无论是把人卖了, 或是还留在他手中, 必要把那人处死。
17 咒骂父母的, 必要把那人处死。
18 "如果人彼此争论, 一个用石头或拳头打另一个, 但他还没有死, 不过要躺在床上,
19 以后, 他若是能起来, 能扶杖出外行走, 那打他的就可算无罪, 但要赔偿他停工的损失, 并且要把他完全医好。
20 "如果有人用棍打他的奴仆或婢女, 以致死在他的手下, 他必须受刑罚;
21 但如果他还活一两天, 那人就不必受刑罚, 因为那奴仆是他的财产。
22 "如果人彼此争斗, 击伤了怀孕的妇人, 以致流产, 但没有别的损害, 那伤害她的必须按照妇人的丈夫要求的, 和照着审判官断定的, 缴纳罚款。
23 如果有别的损害, 你就要以命偿命,
24 以眼还眼, 以牙还牙, 以手还手, 以脚还脚,
25 以烙还烙, 以伤还伤, 以打还打。
26 "如果有人击打他奴仆的一只眼, 或婢女的一只眼, 把眼打坏了, 就要因他的眼的缘故让他自由离去。
27 如果有人打落了他奴仆的一只牙, 或婢女的一只牙, 就要因他的牙的缘故让他自由离去。
28 "如果牛触了男人或女人, 以致死亡, 那牛必须用石头打死, 只是不可吃牛的肉; 牛的主人却不必受刑罚。
29 如果那牛以前常常触人, 牛主也曾经受过警告, 他仍然不把牛拴好, 以致触死了男人或是女人, 就要用石头把那牛打死, 牛主也必要处死。
30 如果给他提出赎金, 他就必须照着提出的数量全数缴付赎命金。
31 牛无论触了人的儿子, 或是触了人的女儿, 都必须照着这定例办理。
32 如果牛触了人的奴仆, 或是婢女, 必须把三百四十克银子给他的主人, 那牛也必须用石头打死。
33 "如果有人把井敞开, 或是有人挖了井, 而不把井口遮盖, 以致有牛或驴掉进里面,
34 井主要赔偿, 要把银子还给牛主或驴主, 死的牲畜可以归自己。
35 "如果有人的牛伤了他邻舍的牛, 以致死亡, 他们要把活牛卖了, 平分银子, 也要平分死牛。
36 如果人知道那牛以前常常触人, 牛主竟不把牛拴好, 他必须赔偿, 以牛还牛, 死的可以归自己。"