1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges {O. Geheiligtes; so auch V.4} vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000 {So nach der alexandr. Übersetzung. Im hebr. Texte steht: zehntausend. (Vergl. zu dieser Stelle Kap. 48}; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum.

2 Davon sollen zum Heiligtum {Eig. zum Heiligen} gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum.

3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein.

4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum.

5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen {Im hebr. Texte steht: zum Eigentum, zwanzig Zellen. And. l. mit geringerer Veränderung als oben: als Tore zum Wohnen}.

6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören.

7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach {d.h. eigentlich der Breite nach, da es die Schmalseite ist; aber hier und in Kap. 48 bedeutet der Ausdruck "Länge" stets die von Osten nach Westen sich erstreckende Seite. S. die Anm. zu Kap. 48,21} gleichlaufend einem der Stammteile, welche von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.

8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen {Eig. geben}.

9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova.

10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben.

11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein.

12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein.

13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben;

14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor {Kor ist eine spätere Benennung für Homer} , von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer;

15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova.

16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein.

17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen {Das hebr. Wort bezeichnet nur die großen Jahresfeste} und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten {S. die Anm. zu Kap. 36,38} des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel.

18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen.

19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs.

20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus.

21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden.

22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern.

23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer.

24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.

25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste {d.i. am Laubhüttenfeste} , soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles.

1 "你们抽签分地为业的时候, 要献上一份给耶和华作圣区, 长十二公里半, 宽十公里(此译法参古译本, "十公里"原文作"五公里"); 整个地区都是圣的。

2 其中要有一块作为圣所之地, 长二百五十公尺, 宽二百五十公尺, 四面见方; 周围再有二十五公尺作空地。

3 你们要从所量的圣区量出一块地来, 长十二公里半, 宽五公里, 其中要有圣所, 是至圣的地方。

4 这是整个地区中的一块圣地, 要归给那些在圣所里供职, 亲近事奉耶和华的祭司, 作他们房屋之地和圣所之圣地。

5 其余的一块地, 长十二公里半, 宽五公里, 要归给在圣殿里供职的利未人, 作为二十间房屋的基业。

6 "你们要划分一块地作城的基业, 宽两公里半, 长十二公里半, 在所献的圣区旁边, 归给以色列全家。

7 "归给君王之地要在所献的圣区和城的基业两旁, 一块对着所献的圣区, 一块对着城的基业, 从西边那块地的西面边界, 到东边那块地的东面边界, 长度与每支派所分得的地一样长。

8 这地在以色列中要归给君王作基业。我所立的君王都不可再欺压我的子民, 却要按支派把地分给以色列家。"

9 主耶和华这样说: "以色列的君王啊! 你们所作的该够了吧。你们要除掉强暴和毁灭的事, 施行公平和公义。不要再掠夺我子民的产业。这是主耶和华的宣告。

10 你们要用公道的天秤、公道的量器。

11 量液体的‘罢特’和量固体的‘伊法’的容量要相同: 一‘罢特’等于‘贺梅珥’的十分之一; 一‘伊法’也等于‘贺梅珥’的十分之一, 都以‘贺梅珥’的容量为准。

12 重量单位的一‘舍客勒’是二十‘季拉’; 二十‘舍客勒’, 加二十五‘舍客勒’和十五‘舍客勒’、就是你们的一‘弥那’。

13 "你们所当献的供物是这样: 一‘贺梅珥’小麦, 要献一‘伊法’的六分之一; 一‘贺梅珥’大麦, 要献一‘伊法’的六分之一。

14 献油的规定是这样: 要用‘罢特’来量, 一‘柯珥’要献一‘罢特’的十分之一。原来一‘柯珥’等于十‘罢特’或是一‘贺梅珥’, 因为十‘罢特‘就是一‘贺梅珥’。

15 从以色列肥沃的草场上, 每二百只羊中要献一只羊羔。这些供物要作素祭、燔祭和平安祭, 为他们赎罪。这是主耶和华的宣告。

16 国中所有的人民都要奉上供物给以色列的君王。

17 君王要在节期、月朔、安息日, 就是在以色列家一切规定的节日上, 奉上燔祭、素祭和奠祭。他要预备赎罪祭、素祭、燔祭和平安祭, 为以色列家赎罪。"

18 主耶和华这样说: "正月初一日, 你要取一头无残疾的公牛犊, 洁净圣所。

19 祭司要取些赎罪祭牲的血, 抹在殿的门框、祭坛台上的四角, 以及内院的门框上。

20 正月初七日, 你也要为犯了误杀罪的或因愚蒙而犯罪的人这样行, 为圣殿赎罪。

21 "正月十四日, 你们要守逾越节, 节期共七天, 期间你们要吃无酵饼。

22 在那一天, 君王要为自己和国中所有的人民预备一头公牛作赎罪祭。

23 这节期的七天, 每天他都要为耶和华预备无残疾的公牛七头和公绵羊七只作燔祭; 他每天又要预备公山羊一只作赎罪祭。

24 他也要预备素祭, 每一头公牛要与十七公升细面一同献上, 每一只公绵羊要与十七公升细面一同献上; 每份十七公升的细面加油三公升。

25 七月十五日, 守节的时候, 他也要这样行, 照着逾越节的赎罪祭、燔祭、素祭和油的条例去作。"