5 Wer sein Gelt nicht auff Wucher gibt / Vnd nimpt nicht Geschencke vber den Vnschüldigen / Wer das thut / der wird wol bleiben.
5 Wer sein Gelt nicht auff Wucher gibt / Vnd nimpt nicht Geschencke vber den Vnschüldigen / Wer das thut / der wird wol bleiben.